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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Staatsangehörigkeitsausweis

Der Staatsangehörigkeitsausweis gilt in der Bundesrepublik Deutschalnd als Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Personen, die ein rechtliches Interesse an der Nachweisung der deutschen Staatsangehörigkeit haben, können auf Antrag eine Urkunde über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) erhalten.

Der Antragsteller muss bei der Antragstellung nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass er bzw. er und seine Vorfahren (Eltern, Großeltern) seit mindestens 01.01.1938 von deutschen Stellen und Behörden als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Hierzu sind (soweit vorhanden) entsprechende Unterlagen und Urkunden vorzulegen.

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