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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Deutsch durch Geburt
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt (Territorialprinzip)

aktuelle Fassung seit 01.01.2005

Seit 01.01.2005 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes

  • sich seit acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält
    und
  • freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin / freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellte Staatsangehörige / gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates oder der Schweiz ist
    oder
    eine Aufenthaltserlaubnis-EU bzw. eine Niederlassungserlaubnis besitzt

Bei einem Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und nur der Vater die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, muss zusätzlich eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegen.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Otto Nießner Bahnhofstr. 35 751-312 Otto.Niessner@LRA-GAP.de
Hans Gies Bahnhofstr. 35 751-340 Hans.Gies@LRA-GAP.de
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