| Landkreis | Landratsamt | Impressum | Inhalt | |||||||||
|
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
|
||||||||||||
| AUSLÄNDERAMT/PERSONENSTANDSWESEN |
|
|||||||||||
|
Deutsch durch Geburt Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt (Territorialprinzip) aktuelle Fassung seit 01.01.2005 Seit 01.01.2005 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes
Bei einem Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und nur der Vater die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, muss zusätzlich eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Ihr/e Ansprechpartner/in
|
|||||||||||||||||
| Seitenanfang | |||||||||||||||||