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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Wassergefährdende Stoffe
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im privaten, gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich

Als wassergefährdende Stoffe bezeichnet man die Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

Um derartige Schädigungen unserer Gewässer zu vermeiden und vorzubeugen, ist es Aufgabe der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft.

  • die Bürger und Gewerbebetriebe bei der Anwendung und Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) zu beraten und unterstützen
  • Begutachtungen, Überwachungen und Beratungen durchzuführen im Bereich von
    • gewerblichen Tankstellen und Eigenverbrauchstankstellen
    • Heizöllagerungen
    • Gewerbe- und Industriebetrieben bei denen wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden
    • Lageranlagen von Jauche, Gülle, Silagesickersäfte und Festmist in der Landwirtschaft
    • Biogasanlagen, Chemischreinigungen, Fahrzeugwaschplätze, Transformatorenstationen und Wasserkraftanlagen
  • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Schadensfällen (Im Schadensfall ist die Polizei oder Feuerwehr über die Rufnummer 112 zu verständigen)
  • Bürger und Firmen über anzeigepflichtige Lagerung wassergefährdender Stoffe zu informieren

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