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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Antragsunterlagen
Im Antragsverfahren prüft die Behörde, ob der Antragsteller in "geordneten Vermögensverhältnissen" lebt. Hierzu wird eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Amtsgerichts eingeholt. Ist eine juristische Person (z.B. GmbH) Antragstellerin (Gewerbetreibende), sind zusätzlich noch folgende Nachweise erforderlich:
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