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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Weitere Hilfen Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt können auch weitere Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII in Betracht kommen. Diese Hilfen werden Personen gewährt, die in einer besonderen Lebenssituation wie z. B. Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung, hohes Alter oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Diese Hilfen erhalten unter Umständen auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend für die Hilfe ist - wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt auch - die Einkommens- und Vermögenssituation des Hilfesuchenden. Die wichtigsten Hilfen möchten wir hier stichwortartig erläutern:
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