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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt Jeder Mensch kann zum Beispiel durch Krankheit oder durch einen Unfall in finanzielle Not geraten. Wer sich aus eigener Kraft zum Beispiel aufgrund von Erwerbsunfähigkeit nicht helfen kann, erhält Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie wird als Geld- oder Sachleistung gewährt. Dabei soll die Sozialhilfe ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und helfen, so schnell wie möglich ohne staatliche Leistungen leben zu können. Besonders wichtig bei jeder Leistungsgewährung ist eine persönliche Beratung im Sozialamt. Wer in Not geraten ist, erhält unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation individuelle Hilfe. In der nachstehenden Auflistung finden Sie nähere Hinweise zu den einzelnen Hilfen und Begriffen aus dem Sozialhilferecht: Dateien zum Herunterladen Hier können Sie die "Sozialhilfe/Grundsicherungsbroschüre" und die Broschüre "Soziale Sicherung im Überblick" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozials als pdf-Datei herunterladen.
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