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Jobcenter Garmisch-Partenkirchen

- Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und des Landkreises Garmisch-Partenkirchen

Erwerbsfähige Personen und Angehörige von erwerbsfähigen Personen erhalten ab 1.1.2005 die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht mehr als Sozialhilfe, sondern als so genanntes Arbeitslosengeld II im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).

Die Leistungen erbringen das Sozialamt Garmisch-Partenkirchen und die Agentur für Arbeit Garmisch-Partenkirchen gemeinsam in einer Arbeitsgemeinschaft, dem so genannten Jobcenter Garmisch-Partenkirchen.

Dienstgebäude: 
Bahnhofstr. 35a, 82467 Garmisch-Partenkirchen
(C&A Gebäude an der Bahnhofsunterführung) 
Telefon: 
08821 / 966850 
Fax: 
01801 / 0029 1450 071 
E-Mail: 
 
 
Wer ist Anspruchsberechtigt ?

Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind alle Personen zwischen dem 15. und dem 65. Lebensjahr, die den Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) noch mit Hilfe anderer bestreiten können und dem Grunde nach erwerbsfähig sind. Dies gilt auch, wenn die Betreuung von Kleinkindern, die Pflege von Angehörigen oder bei Schülern/ Schülerinnen die Schulausbildung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vorübergehend verhindern.

Leistungsberechtigt sind auch Personen, die bereits einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, wenn das Einkommen nach Maßgabe des SGB II für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Angehörige von Erwerbsfähigen erhalten Sozialgeld nach dem SGB II, sofern sie keine anderen vorrangigen Leistungen beziehen (Altersrente, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz- BAföG).

Personen, die nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) als Erwerbsfähige oder Angehörige von Erwerbsfähigen dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalten keine zusätzlichen Sozialhilfeleistungen für den Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (ehemaliges Bundessozialhilfegesetz - BSHG) und keinen Mietzuschuss (sog. Wohngeld).

Was beinhaltet die neue Grundsicherung?

Informationen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.

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