|
|
Nach der zum 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Fassung des Sozialgesetzbuchs (Zwölftes Buch - Sozialhilfe SGB XII und Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II) haben die Sozialleistungen folgende Strukturen:
|
Art der Sozialleistung
|
Personenkreis
|
zuständige Behörde
|
|
Arbeitslosengeld II
|
Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15 bis 64 Jahre erhalten das
Arbeitslosengeld II nach der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB
II). Ihre nichterwerbsfähigen, zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden
hilfebedürftigen Angehörigen beziehen Sozialgeld.
|
Jobcenter Garmisch-Partenkirchen (Arbeitsgemeinschaft der Agentur für
Arbeit und des Landkreises Garmisch-Partenkirchen)
|
|
Grundsicherung im Alter
|
Personen, die das 65. Lebensjahr und Personen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Hilfen
zur Grundsicherung nach dem SGB XII.
|
Sozialamt
|
|
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
|
Bedürftige, die weder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem
SGB II und keine Leistungen der Grundsicherung erhalten, bekommen Hilfe
zum Lebensunterhalt.
|
Sozialamt
|
| Jobcenter |
|
| Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfen für Erwerbfähige zwischen 15 und 65 Jahren. (Hartz IV) |
|
|