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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- FQA Seit 01.08.2008 ist das Bundesheimgesetz durch das landesrechtliche Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ersetzt worden. Seither ist das Landratsamt weiterhin für die Aufsicht über alle Alten- und Pflegeheime, sowie über die Einrichtungen für behinderte Erwachsene (einschließlich der Heime für psychisch Kranke und Suchteinrichtungen) zuständig. Neu dazugekommen sind ambulant betreute Wohngemeinschaften für alte Menschen und betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung. Parallel dazu wurde die Bezeichnung Heimaufsicht durch den Begriff Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- FQA ersetzt. Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz hat den Schutz der BewohnerInnen zum Ziel. Somit ist die FQA bestrebt die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der BewohnerInnen vor Beeinträchtigungen zu schützen und deren Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung zu wahren und zu fördern. Ferner soll die Mitwirkung der BewohnerInnen und deren bestmögliche Betreuung und Pflege gesichert werden. Dazu führt die FQA Prüfungen der Einrichtungen durch, wobei Beratung und Hilfe im Vordergrund stehen. Das Gesundheitsamt und der Medizinische Dienst der Pflegekassenverbände in Bayern wirken beim Beratungs- und Aufsichtsprozess mit; so werden ÄrztInnen und Pflegekräfte für die Aufsicht bei den Alten- und Pflegeeinrichtungen, SozialpädagogInnen bei den Behinderteneinrichtungen eingesetzt. Aus der technischen Abteilung des Landratsamtes und des Marktes Garmisch-Partenkirchen werden Bauingenieure zu den baulichen Fragen und zu Fragen des Brandschutzes als auch die Lebensmittelüberwachung zu Rate gezogen. Sollten Sie Fragen rund um die Einrichtungen der Altenhilfe, sowie über die Einrichtungen für behinderte Erwachsene im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben, so wenden sie sich bitte an unten genannte Ansprechpartner. Trotz aller Formalitäten wird oberstes Ziel der FQA immer sein, unseren alten und behinderten Mitmenschen ein lebenswertes und glückliches Dasein in unserer Gesellschaft zu sichern. Ihr/e Ansprechpartner/in
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