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Hilfe zum Lebensunterhalt
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Regelsätze

Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt werden in Form von Regelsätzen gewährt. Die Höhe der Regelsätze ist abhängig vom Alter des Hilfeempfängers und seiner Stellung in der Familie.

Für die im Regelsatz enthaltenen Bedarfe gibt es darüber hinaus grundsätzlich keine zusätzlichen Leistungen.

Die Regelsätze umfassen im Wesentlichen:

  • Ernährung
  • Haushaltsenergie (Strom)
  • Kosten für die Beschaffung von Wäsche und Hausrat
  • Kosten für die Instandsetzung von Bekleidung, Schuhen und Hausrat
  • Kosten für Körperpflege und Reinigung
  • Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Kinobesuche, Zeitung, Fahrtkosten, usw.)
  • Kosten der Wohnungsrenovierung
  • Warmwasser

Wie hoch sind die Regelsätze?

Pauschalierte Regelsätze bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (ab 01.07.2009)

  • 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
  • 323 Euro für volljährige Partner
  • 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

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