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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Antragsteller Was ist vom Antragsteller zu beachten? Eine persönliche Vorsprache beim Grundsicherungsamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Mit dieser Regelung sollen längere Wartezeiten vermieden und eine verbesserte Sachbearbeitung ermöglicht werden. Unsere Mitarbeiter haben damit mehr Zeit für alle Anliegen der Antragsteller und Leistungsbezieher. Allgemeine Rückfragen der Antragsteller hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen, der Anspruchsvoraussetzungen etc. können jederzeit telefonisch mit dem Grundsicherungsamt geklärt werden. Änderungen, während des Bezuges von Grundsicherungsleistungen, in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen (Rentenänderungen, zusätzliche Einkünfte, Erhalt von Vermögenswerten, Ein- bzw. Auszug des Ehepartners, des Lebensgefährtens, der Kinder oder sonstiger Personen im Haushalt etc. ) sind dem Grundsicherungsamt unverzüglich mitzuteilen. |
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