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Antragstellung
Wie und wo erfolgt die Antragstellung?

Antragsteller, die zu dem genannten Personenkreis zählen, deren Wohnsitz

  • in Garmisch-Partenkirchen ist, wenden sich direkt an das Landratsamt -Grundsicherungsamt- Garmisch-Partenkirchen,
  • im übrigen Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist, wenden sich direkt an die jeweilige Gemeinde - Rathaus

Es werden Ihnen dort die erforderlichen Antragsunterlagen ausgehändigt; Sie können diese aber auch direkt vom Grundsicherungsamt anfordern.

Die Rentenversicherungsanstalten (LVA, BfA, Bundesknappschaft etc.) versenden die erforderlichen Anträge automatisch an Rentner, deren Rente unter einem Betrag von 844 € liegt.

Diese Rentenhöhe begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Leistungen.

Erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen kann eine genaue Berechnung durchgeführt werden, aus der ein evtl. vorhandener Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hervorgeht.

Die Leistungen werden bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich ab dem Monatsersten des jeweiligen Antragsmonats bewilligt.

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