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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz Wer hat Anspruch auf diese Leistungen? Leistungsberechtigt sind beispielsweise Ausländer, die nach Deutschland eingereist sind und sich im Asylverfahren (Entscheidung über den Asylantrag) befinden. Daneben haben Ausländer, die im Asylverfahren als Asylberechtigte abgelehnt wurden, aber weiterhin in Deutschland bleiben können, da ein Ausreisehindernis besteht, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz. Was für Leistungen werden gewährt?Leistungen werden gewährt für Unterkunft, Heizung, Ernährung und Bekleidung. Es gibt auch Leistungen für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts, Gesundheits- und Körperpflegemittel. Dazu gibt es ein monatliches Taschengeld und Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Wieviele staatliche Unterkünfte für Asylbewerber gibt es in unserem Landkreis?Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gibt es derzeit keine Gemeinschaftsunterkunft. Zuständig für die Unterbringung von Asylbewerbern ist die Regierung von Oberbayern. Ihr/e Ansprechpartner/in
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