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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Kriegsopferfürsorge Kriegsopferfürsorge in Anspruch nehmen kann nicht jeder. Hierzu müssen Sie zu einem bestimmten Personenkreis zählen, der sich aus Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen zusammensetzt. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass der Beschädigte wegen der Schädigung und die Hinterbliebenen wegen des Verlustes dieser Person nicht in der Lage sind, den anerkannten Bedarf aus Einkommen und Vermögen zu decken. Neben der persönlichen Beratung gibt es verschiedene Hilfen der Kriegsopferfürsorge. Die wichtigsten Leistungen möchten wir kurz erläutern. Ergänzende Hilfe zum LebensunterhaltDie ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt wird dem og. Personenkreis nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Welche Leistungen möglich sind, erfahren Sie auf unseren Seiten der Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in Einrichtungen. ErholungshilfeSie kann Beschädigten und deren Ehegatten sowie Hinterbliebenen gewährt werden, wenn es zur Erhaltung der Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit notwendig, die Art der Erholung zweckmäßig und die Erholungsbedürftigkeit bei Beschädigten durch die anerkannten Schädigungensfolgen bedingt ist. Ein Anspruch besteht, wenn durch die Erholung eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der betreffenden Person erreicht werden kann. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird die Erholungskur von der Kriegsopferfürsorge bezuschusst. Ihr/e Ansprechpartner/in
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