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Jugendgerichtshilfe
Was bedeutet eigentlich Jugendgerichtshilfe?

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist Bestandteil der Jugendhilfe und Pflichtaufgabe des Kreisjugendamtes. Sie wendet sich an die Altersgruppe der 14- bis 20-jährigen aus dem Landkreis, gegen die ein Ermittlungs- bzw. ein Strafverfahren eingeleitet wurde und bietet sozialpädagogische Hilfe an. Die Grundlage bilden persönliche Gespräche mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Je nach Alter und Sachlage können auch die Eltern einbezogen werden, wenn dies gewünscht wird. Zum Verhandlungstermin wird der Betroffene begleitet und vorher über den Ablauf bzw. über mögliche Folgen informiert.

Straftat
Ermittlungsverfahren
Strafverfahren
(Anklageerhebung,
Gerichtsverhandlung)
oder Verfahrenseinstellung

Wie arbeitet die Jugendgerichtshilfe?

Die Jugendgerichtshilfe sieht ihre Aufgabe nicht im Heben des Zeigefingers. Vielmehr versucht sie, den Jugendlichen und die Hintergründe seiner Tat zu verstehen und mit ihm gemeinsam Wege zu erarbeiten, die eine Verhaltensänderung möglich machen. Wichtig ist dabei, dass der junge Mensch als Person ernstgenommen und akzeptiert wird, ohne jedoch die Straftaten zu verharmlosen.

Die Stärkung des Selbstbewußtseins ist der zentrale Punkt bei der Vorbeugung von kriminellem Verhalten, denn "Autonomie wäre die einzig wahre Kraft zur Reflexion, zur Selbstbestimmung, zum Nicht-Mitmachen" (Adorno).

Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Laut § 38 JGG soll die Jugendgerichtshilfe deshalb während des Verfahrens seelische, pädagogische und soziale Gesichtspunkte zur Sprache bringen und Richter bzw. Staatsanwaltschaft bei der Suche nach einer dem Jugendlichen und seiner Tat angepassten Maßnahme unterstützen. In der Fachliteratur wird Jugendkriminalität mittlerweile als zum Großteil "normales" Phänomen betrachtet, das in allen Bevölkerungsschichten auftritt und meistens nicht als Symptom für eine beginnende kriminelle Karriere zu werten ist. Vielmehr sei es als Teil des Erwachsenwerdens zu sehen, in dem Grenzerfahrungen gesammelt werden. Die Kunst liegt im rechtzeitigen Erkennen ernsthafter Gefährdung und notwendiger Hilfen.

Was wird angeboten?

Beratungsgespräche für Jugendliche/Heranwachsende bzw. deren Erziehungberechtigte,

Begleitung während der Gerichtsverhandlung und bei Bedarf über das Verfahren hinaus,

Betreuung während der Haft,

Unterstützung bei der Erfüllung der richterlichen Weisungen bzw. Auflagen, z.B.:

  • Sozialstunden (Vermittlung in soziale Einrichtungen, in denen gemeinnützige Arbeit als symbolischer Ausgleich für die Tat geleistet wird)
  • Vermittlung von Einzelbetreuung und begleitenden Hilfen
  • Organisation von sozialen Trainingskursen im Rahmen der Erlebnispädagogik
  • Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs als Möglichkeit der eigenverantwortlichen Konfliktregelung

Die Jugendgerichtshilfe hat als Teil des Jugendamtes über die Verfahrensbegleitung hinaus auch Zugang zu sämtlichen Angeboten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).

Die Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe stehen für telefonische Auskünfte oder persönliche Beratungen gerne zur Verfügung.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Petra Steinsky B 013 751-281 Petra.Steinsky@LRA-GAP.de
Vera Stengel B 303 751-254 Vera.Stengel@LRA-GAP.de
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