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Jugendschutzgesetz

Nachfolgend ein Auszug aus dem Gesetz. Das vollständige Gesetz können Sie beim bayerischen Landesjugendamt einsehen.

Dieses Gesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche.

 

  erlaubt   nicht erlaubt Beschränkungen und zeitliche Begrenzungen werden durch die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben

Kinder   Jugendliche
unter 14 Jahre   unter 16 Jahre unter 18 Jahre
§ 4  
bis 24 Uhr
       
§ 5  
bis 24 Uhr
bis 22 Uhr
 
bis 24 Uhr
bis 24 Uhr
§ 6        
§ 7        
§ 8        
§ 9        
       
§ 10      
NEU !
§ 11
bis 20 Uhr
 
bis 22 Uhr
bis 24 Uhr
§ 12        
§ 13        

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