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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Schulwegkosten Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt. Ihr/e Ansprechpartner/in
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