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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Informationen zum Verleih Organisation Die Kreisbildstelle ist eine Einrichtung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Als Kostenträger stellt der Landkreis jährlich finanzielle Mittel für die Beschaffung von lehrplanbezogenen AV-Medien und für den Ankauf von AV-Geräten zur Verfügung. GebührenDer Verleih von AV-Medien ist für alle staatlichen Schulen und für Institutionen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung kostenlos. Sonst ist die Gebühr für das Entleihen in der Gebührenordnung geregelt. VerleihfristenDie Regelverleihzeit beträgt eine Woche, wobei eine Verlängerung aus einem dringenden Grund (z.B. Prüfung; DVDs und CD-ROMs ...) möglich ist. HaftungDer Entleiher haftet grundsätzlich für alle Schäden an entliehenen AV-Medien und AV-Geräten bzw. bei deren Verlust. Rechtliche HinweiseDie entliehenen Medien dürfen nur nichtgewerblich im Unterricht (nicht öffentliche Vorführung), in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sowie zur privaten Sichtung eingesetzt werden. Vervielfältigungen oder Kopien sind auch in Ausschnitten nach dem Urheberrecht nicht gestattet. Technische HinweiseDabei ist zu beachten:
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