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Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen verfügt über eine große Zahl von handwerklich strukturierten Metzgereibetrieben, die selber schlachten. Für den Markt Garmisch-Partenkirchen besteht Schlachthauszwang, d.h. die ortsansässigen Metzger sind verpflichtet, für die Schlachtungen den Kreisschlachthof zu benutzen. Gleiches gilt auch für Hausschlachtungen. Die zum Schutze des Verbrauchers notwendigen Untersuchungen werden unter Leitung des amtlichen Tierarztes und Schlachthofleiters Dr. Vollmer durchgeführt, dem zwei Fleischkontrolleure zur Seite stehen. Dabei wird jedes Tier einer Lebenduntersuchung und nach der Schlachtung der Fleischuntersuchung zugeführt.

Darüber hinaus findet über das ganze Jahr verteilt eine Beprobung des erschlachteten Fleisches nach dem sogenannten Rückstandskontrollplan statt. Hierbei werden von den Tierkörpern Blut-, Fleisch- und auch Organproben genommen und am Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern auf Rückstände wie Hemmstoffe (Antibiotika), unerlaubte Masthilfsmittel (z.B. Clenbuterol), andere Arzneimittelrückstände oder chemische Substanzen (z.B. Dioxin) untersucht.

Für die Metzgereien der übrigen Landkreisgemeinden stehen mehrere amtliche Tierärzte zur Verfügung, die in den einzelnen Metzgereien die gleichen Aufgaben erfüllen. Der Rückstandskontrollplan berücksichtigt jede Metzgerei, so dass durch flächendeckende Untersuchungen eine möglichst große Sicherheit für den Verbraucher gewährleistet werden soll.

Die Frischfleischabteilungen der Supermärkte werden im Rahmen der lebensmittelhygienischen Überwachungen kontrolliert.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Dr. med. vet. Wolfgang Grötz Martinswinkelstr. 8 751-701 Wolfgang.Groetz@LRA-GAP.de
Dr. med. vet Ellen Baum Martinswinkelstr. 8 751-702 Ellen.Baum@LRA-GAP.de
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