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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Lebensmittelhygiene Verbraucherschutz Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beschäftigt drei Verbaucherschutzbeamte. Diese Mitarbeiter haben einen Meisterbrief in einem lebensmittelverarbeitenden Beruf wie Metzger, Konditor oder Küchenmeister. Hierdurch ist der Bezug zur Praxis gegeben. Daneben werden die Verbraucherschutzbeamten speziell für Kontrolltätigkeiten in den Betrieben, die Lebensmittel gewinnen oder verarbeiten, ausgebildet. Die Veterinäre des Landratsamtes begleiten als Sachverständige die Verbraucherschutzbeamten auf den Kontrollen in allen Betrieben, die Lebensmittel tierischer Herkunft be- oder verarbeiten. Der Kontrolle unterliegen sämtliche Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte, Gaststätten, Bäckereien und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Krankenhäuser, Altenheime, Jugendherbergen und Kindergärten. Bei den Betriebsbegehungen wird in erster Linie auf Sauberkeit, allgemeine Betriebs- und Personalhygiene sowie die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften geachtet. Werden Lebensmittel vorgefunden, von denen zu befürchten ist, dass sie verdorben oder nicht mehr genusstauglich sind, werden Proben gezogen und per Kurier an das Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern verbracht. Dort werden diese Lebensmittel sensorisch, mikrobiologisch und auch chemisch untersucht. Neben diesen Verdachtsproben werden über das ganze Jahr verteilt auf der Stufe der Produktion, des Handels und des Verkaufs Proben von Lebensmitteln ohne Vorankündigung gezogen und ebenfalls am Landesuntersuchungsamt untersucht. Durch diese Maßnahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes soll eine flächendeckende und kontinuierliche Überprüfung der Qualität und der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Lebensmittel sicher gestellt werden. Ihr/e Ansprechpartner/in
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