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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Tollwut Beschreibung der Tollwut Tollwut ist eine Viruserkrankung des Gehirns, die vom Tier auf den Menschen übertragbar ist. Das Virusreservoir sind in der Regel Füchse. Befallene Tiere scheiden das Virus hauptsächlich mit dem Speichel aus. Bei den klinischen Erscheinungen unterscheidet man zwischen stiller und rasender Wut. Bei der stillen Wut stehen Schläfrigkeit, Lichtscheue und u.U. verminderte Scheu gegenüber dem Menschen im Vordergrund, während bei der rasenden Wut Aggressivität und Beißlust - auch in Gegenstände wie Holz wird gebissen - beobachtet werden. Bei beiden Verlaufsformen kommt es zu einer fortschreitenden Lähmung der Rachenmuskulatur, so dass Speichel, andere Flüssigkeiten und Nahrung nur schwer oder gar nicht mehr abgeschluckt werden können. In der Folge tritt Speichelfluss auf. ÜbertragungDurch Bisse werden andere Wildtiere und auch Haustiere infiziert. Das Virus wandert entlang der Nervenbahnen in das Gehirn des Tieres. Die klinischen Symptome werden durch Veränderungen im Gehirn ausgelöst. Tollwut ist auch auf den Menschen übertragbar. SchutzmöglichkeitenHaustiere - insbesondere Hund und Katze, aber auch Pferd, Rind und Schaf - erhalten durch eine Impfung einen zuverlässigen Schutz vor Tollwut. Da Impfungen nur einen Schutz für die Dauer von 12 Monaten gewähren, sollten die jährlichen Nachimpfungen nicht vergessen werden. Impfkomplikationen oder Unverträglichkeiten sind nahezu unbekannt. Bei Hund und Katze stehen Kombinationsimpfstoffe - z.B. für den Hund Tollwut plus Staupe plus Leberentzündung plus Parvovirose plus Leptospirose - zur Verfügung. Die Tollwutimpfung ist im Zusammenhang mit Auslandsreisen der Tiere unerlässlich. Geimpfte Tiere erkranken nicht an Tollwut und können somit auch keine Tollwut übertragen. Kommt ein Hund oder eine Katze mit einem evtl. an Tollwut erkrankten Tier in Kontakt, so ist für diesen Hund oder diese Katze - sofern kein gültiger Impfschutz nachgewiesen werden kann - die Tötung oder die mindestens dreimonatige Quarantäne anzuordnen. Tiere mit einem gültigen Impfschutz werden lediglich zusätzlich geimpft und amtlich beobachtet. Hat ein Mensch Kontakt mit einem an Tollwut erkrankten Tier gehabt, so ist auch hier eine gut verträgliche Impfung, die der Hausarzt durchführt, angezeigt. Tollwutsituation im Landkreis Garmisch-PartenkirchenBei Füchsen lässt sich ein Schutz gegen Tollwut durch eine Schluckimpfung erreichen. Dazu wurden auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen Köder mit Impfstoffkapseln vom Flugzeug abgeworfen. Nur auf diesem Wege konnten auch die Füchse erreicht werden, die in Hochlagen oder sonst nur schwer zugänglichen Berggebieten leben. Diese aufwändigen Massnahmen rechtfertigen sich durch den Erfolg, denn der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist seit März 1995 frei von Tollwut. Um einen Neuausbruch von Tollwut erkennen zu können, werden auch weiterhin von Jägern erlegte Füchse zu einer Untersuchung des Gehirns an die Bayerische Landesanstalt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geschickt. Im Jahre 2004 wurden dort 58 Füchse mit negativem Ergebnis untersucht. |
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