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(früher IBR)

Die Infektionen der Rinder mit dem Bovinen Herpes-Virus 1 werden seit 1987 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bekämpft. Das Bovine Herpes Virus 1 hat ein enges Wirtspektrum und befällt ausschließlich Rinder. Eine Übertragung auf den Menschen erfolgt nicht. Das Verfahren war in den ersten zehn Jahren staatlich gelenkt, aber auf freiwilliger Basis. Vornehmlich sollten die dem Zuchtverband angeschlossenen Betriebe untersucht werden. Die Bekämpfungsvorschriften besagen, dass ein BHV1-freier Bestand seine Unbedenklichkeitsstatus in dem Moment verliert, in dem die Tiere des Bestands in Kontakt mit nicht untersuchten Rindern kommen. Dies bedeutete, dass eine Gemeinschaftsweide oder Alm entweder nur mit untersuchten oder nicht untersuchten Tieren beschickt werden konnte. Nach ausführlichen Aufklärungsveranstaltungen des Veterinäramts für die einzelnen Weidegenossenschaften stand fest, dass auf alle Gemeinschaftsweiden und Almen in unserem Landkreis nur mit negativem Ergebnis untersuchte Tiere aufgetrieben werden durften. Somit waren bereits 1987 über 90% der landwirtschaftlichen Betriebe mit Rinderhaltung untersucht. Der Landkreis nahm damit eine Spitzenstellung in Bayern ein, die allen Beteiligten im Jahre 1998 zugute kam, als das Verfahren zur Pflicht für alle Betriebe in der Bundesrepublik geworden ist. Die Entschlusskraft unserer Landwirte und die konsequente Durchführung des Bekämpfungsprogramms durch das Veterinäramt in der Phase der Freiwilligkeit haben dazu geführt, dass 99% der Betriebe im Landkreis BHV1-frei sind.

BHV1 führt beim Tier oft nur zu Krankheitssymptomen, die einer Grippe gleichen. Wie bei allen Herpes-Viren bleibt das Virus zeitlebens im Organismus. Bei guter Abwehrlage des Körpers findet keine nennenswerte Virusvermehrung und Virusausscheidung statt. Bei einer Immunsuppression jedoch wird massiv Virus ausgeschieden, und es besteht die Ansteckungsgefahr für Nachbartiere. Eine Gefahr für den Menschen durch direkten Kontakt mit Rindern oder durch den Genuss von Milch, Milchprodukten sowie Fleisch und Wurst besteht nicht.

Durch Milch- bzw. Blutproben wird der Status der Tiere ermittelt. Positiv reagierende Tiere werden durch eine Impfung an einer starken Virusausscheidung gehindert und müssen nicht weiter reglementiert werden.

 

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