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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| WOHNUNGS-/VERSICHERUNGSWESEN |
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Staatliches Versicherungsamt Für den Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungen unterstützt den Bürger das Versicherungsamt. Geregelt ist dieses Aufgabengebiet im § 93 SGB IV. Es gibt Auskunft über die gesetzliche Rentenversicherung, die Kranken- und Unfallversicherung sowie die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Versicherungsämter nehmen die Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen und beraten bei der Antragstellung auf die Renten (Altersrente, Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente). Auch zu Fragen der Kontenklärung, der Nachversicherung, Kontenklärung für den Versorgungsausgleich, kann das Versicherungsamt unterstützend Hilfe leisten. Nicht versicherungspflichtige werden über die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung informiert. Nachweise, die zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger erforderlich sind, werden kostenlos beglaubigt. Das Versicherungsamt hat außerdem die Möglichkeit, Wegweiser in der Vielfältigkeit der verschiedenen Zuständigkeiten in diesem Bereich zu sein. Ihr/e Ansprechpartner/in
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