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Wohnraumförderung
Bau und Erwerb von Wohneigentum und Anpassung von Eigenwohnraum an die Bedürfnisse schwer behinderter Personen

Gefördert wird der Bau und der Erwerb von Eigenwohnraum im Bayerischen Wohnungsbauprogramm. Die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen der sozialen Dringlichkeit. Sie stehen nur in begrenztem Maße zur Verfügung.

Das Förderdarlehen ist in den ersten 15 Jahren mit 0,5 % zu verzinsen. Danach wird der Zinssatz bis höchstens 7 % angehoben. Die Tilgung beträgt 1 %, beim Kauf älterer Objekte 2 %. Die einmaligen Verwaltungskosten liegen bei 2 %. Sie sind während der ersten beiden Jahre an Stelle der Tilgung zu entrichten.

Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm wird der Neubau und der Erwerb von Eigenwohnraum gefördert. Hier besteht derzeit keine Kontingentierung. Die Bindungsdauer liegt bei zehn Jahren. Nach dessen Ablauf erfolgt die Anpassung an den Kapitalmarktzins. Der jeweils aktuelle Zinssatz kann der Internetdarstellung der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt entnommen werden. Diese beiden Fördermöglichkeiten können beim Vorliegen der Voraussetzungen auch miteinander verbunden werden. Es entstehen Bearbeitungskosten von 1 %, die im ersten tilgungsfreien Jahr einbehalten werden.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Gesamteinkommen der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder die Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Ein wichtiger Grundsatz bei der Förderung ist, dass mit dem Bauvorhaben nicht begonnen wurde oder beim gebrauchten Wohnraum der Kauf noch nicht erfolgt ist.

Bitte lassen Sie sich deshalb beim Landratsamt rechtzeitig beraten und vereinbaren Sie einen Termin. Die Zuständigkeit des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen ist dann gegeben, wenn das zu fördernde Objekt oder Bauvorhaben in einer unserer im Landkreis befindlichen Gemeinden ist.

Förderfähig ist auch eine Anpassungsmaßnahme von Eigenwohnraum an die Belange schwer behinderter Personen, zum Beispiel der Einbau eines Treppenliftes oder ein behindertengerechtes Bad. Gefördert wird hier im Endeffekt mit einem Zuschuss (umgewandeltes Darlehen).

Nähere Informationen erhalten Sie im Internet:

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Wolfgang Weber A 003 751-320 Wolfgang.Weber@LRA-GAP.de
Karin Schif A 005 751-391 Karin.Schif@LRA-GAP.de
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