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Wohngeld Miet- und Lastenzuschüsse

Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sicherstellen. Die Einzelheiten sind im Wohngeldgesetz geregelt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung. Die beiden Antragsformulare sind unterschiedlich.

Danach bilden drei Hauptfaktoren die Berechnungsgrundlage.

Das sind:

  1. die Höhe der Einnahmen (Gesamteinkommen)
  2. die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung
    (in Abhängigkeit von den Höchstbeträgen) sowie
  3. die Haushaltsgröße der Wohngeldempfänger

Anträge können über die Gemeindeverwaltung am Wohnort eingereicht werden. Dort sind auch die Antragsformblätter erhältlich. Weitere Informationen gibt das Landratsamt, Sachgebiet Wohnungs- und Versicherungswesen. Eine Zusammenfassung über die wichtigsten Ratschläge und Hinweise zum Wohngeldrecht ist auch im Internet unter den Adressen www.wohnen.bayern.de und www.bmvbw.de abrufbar, unter ersterer ebenso die erforderlichen Formulare.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Buchstaben Ihr Ansprechpartner Zimmer Telefon E-Mail
 
A - FI Andreas Hornsteiner A 002 751-319 Andreas.Hornsteiner@LRA-GAP.de
FL - HE Karin Schif A 005 751-391 Karin.Schif@LRA-GAP.de
HI - KU Sabine Brunnenmayer A 004 751-318 Sabine.Brunnenmayer@LRA-GAP.de
L - SCHE Martina Bergler A 002 751-319 Martina.Bergler@LRA-GAP.de
SCHI- Z Sabine Modell A 004 751-392 Sabine.Modell@LRA-GAP.de
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