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Was ist der Freizeit-Pass?

Seit 01.01.2006 gibt es einen FREIZEIT-PASS für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben. Der neue Ausweis bietet den Berechtigten zahlreiche Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Institutionen.

Der FREIZEIT-PASS berechtigt deren Inhaber zur Inanspruchnahme ermäßigter Gebühren, Entgelte bzw. Tarife für kommunale sowie andere öffentliche Dienstleistungen und Angebote, soweit die dafür geltenden Bestimmungen dies nach Art und Umfang vorsehen. Bei der Gewährung des FREIZEIT-PASSES handelt es sich um Leistungen der teilnehmenden öffentlichen Institutionen. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist daher ausgeschlossen.

Antrag und Informationen zum Herunterladen
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