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Wer bekommt ihn?

Gewährt werden kann der Ausweis auf Antrag für im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wohnhafte:

  • Bezieher von laufender Sozialhilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter/Erwerbsunfähigkeit (SGB XII)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II und deren in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen
  • Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst im Landkreis leisten
  • Teilnehmer/innen an einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr
  • Heimbewohner die Sozialhilfe (sog. Barbetrag) beziehen
  • Bezieher von Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Personen mit geringem Einkommen, deren Einkommen den Sozialhilfe-Bedarfssatz nicht überschreitet, der sich aus dem maßgeblichen Regelsatz nach dem SGB XII zuzüglich evtl. Mehrbedarf zuzüglich angemessener Kosten der Unterkunft ergibt

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Irene Reiser B 011 751-295 Irene.Reiser@LRA-GAP.de
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