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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Wo ist er erhältlich? Der FREIZEIT-PASS wird auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise kostenlos ausgestellt und ist nicht übertragbar. Für die Beantragung ist ein Passbild erforderlich! Er ist nur in Verbindung mit dem Personal- und Kinderausweis oder auch Reisepass gültig. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen FREIZEIT-PASS mit Ausnahme von Kindern unter 7 Jahren, die in den Pass der Eltern mit eingetragen werden. Die Gültigkeit eines FREIZEIT-PASSES beträgt in der Regel zwölf Kalendermonate. Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn die vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Antragsformulare sind hier im Internet, im Sozialamt, im Jobcenter sowie in allen Rathäusern der Landkreisgemeinden erhältlich. Antrag und Informationen zum Herunterladen
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Bei welchen Einrichtungen gibt es Vergünstigungen? Inhaber eines gültigen FREIZEIT-PASSES können Ermäßigungen für Dienstleistungen und Angebote im Landkreis Garmisch-Partenkirchen erhalten. Dies sind beispielsweise: Schwimmbäder, Museen, Büchereien, Bildungseinrichtungen, Verkehrsbetriebe, Freizeit- und Sportstätten sowie weitere verschiedene Einrichtungen, die unterschiedliche Ermäßigungen anbieten. Eine genaue Aufstellung aller beteiligter Einrichtungen finden Sie unter "Antrag und Informationen zum Herunterladen" Antragstellung und Auskunft
Ihr/e Ansprechpartner/in
Das Angebot befindet sich erst im Aufbau Interessierte Einrichtungen, Institutionen und Vereine, die ebenfalls Vergünstigungen anbieten würden, wenden sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner. |
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