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Wo ist er erhältlich?

Der FREIZEIT-PASS wird auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise kostenlos ausgestellt und ist nicht übertragbar. Für die Beantragung ist ein Passbild erforderlich! Er ist nur in Verbindung mit dem Personal- und Kinderausweis oder auch Reisepass gültig. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen FREIZEIT-PASS mit Ausnahme von Kindern unter 7 Jahren, die in den Pass der Eltern mit eingetragen werden. Die Gültigkeit eines FREIZEIT-PASSES beträgt in der Regel zwölf Kalendermonate. Er kann auf Antrag verlängert werden, wenn die vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Antragsformulare sind hier im Internet, im Sozialamt, im Jobcenter sowie in allen Rathäusern der Landkreisgemeinden erhältlich.

Antrag und Informationen zum Herunterladen
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Hier erhalten Sie Informationen, die Ihnen das Ausfüllen Ihres Formulars erleichtern.


Bei welchen Einrichtungen gibt es Vergünstigungen?

Inhaber eines gültigen FREIZEIT-PASSES können Ermäßigungen für Dienstleistungen und Angebote im Landkreis Garmisch-Partenkirchen erhalten. Dies sind beispielsweise: Schwimmbäder, Museen, Büchereien, Bildungseinrichtungen, Verkehrsbetriebe, Freizeit- und Sportstätten sowie weitere verschiedene Einrichtungen, die unterschiedliche Ermäßigungen anbieten.

Eine genaue Aufstellung aller beteiligter Einrichtungen finden Sie unter "Antrag und Informationen zum Herunterladen"

Antragstellung und Auskunft
 
 
 
 
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
-Sozialamt-
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
 
 
 
 

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Irene Reiser B 011 751-295 Irene.Reiser@LRA-GAP.de
Öffnungszeiten 
 
Montag - Donnerstag 
8:00 bis 12:30 Uhr 
Freitag 
8:00 bis 12:00 Uhr 
und nach telefonischer Vereinbarung 

Das Angebot befindet sich erst im Aufbau

Interessierte Einrichtungen, Institutionen und Vereine, die ebenfalls Vergünstigungen anbieten würden, wenden sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner.

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