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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| KOMMUNALWESEN/SCHULEN/STAATL. RECHNUNGSPR. |
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Schulwegkosten | Anspruchsberechtigte? | Fahrtkostenerstattung | Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges | Wer ist anspruchsberechtigt?Das Landratsamt ist zuständig für die Beförderung der Schüler mit Beförderungsanspruch an
Beförderungspflicht
Die Fahrkarten sind mit einem Erfassungsbogen über die Schule zu beantragen. |
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