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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Antragstellungvorzulegende UnterlagenVerfahrensdauer und Gebühren |

Vorzulegende Unterlagen

Für das Verfahren zur Überprüfung und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit hat der Antragsteller der Staatsangehörigkeitsbehörde Unterlagen vorzulegen, aus denen sowohl die Abstammung des Antragstellers als auch die Staatsangehörigkeit des Antragstellers und seiner Vorfahren ersichtlich sind.

Dies sind insbesondere:

Für die Abstammung:
  • Abstammungsurkunde des Antragstellers
  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch des Antragstellers
  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch des Antragstellers
  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Eltern/Großeltern des Antragstellers
Für die Staatsangehörigkeit:
  • Einbürgerungsurkunde
  • Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
  • Bereits früher ausgestellter Staatsangehörigkeitsausweis
  • Ausgestellte deutsche Reisepässe (auch bereits abgelaufene)
  • Ausgestellte deutsche Bundespersonalausweise (auch bereits abgelaufene)
  • Deutscher Kinderausweis
  • Meldebescheinigung mit Vermerk der Staatsangehörigkeit
  • Adoptionsnachweis bei Adoption durch einen deutschen Staatsangehörigen (bei minderjährigen Adoption)
  • § 15 BVFG Bescheinigung (für Spätaussiedler)
  • Arbeitsbuch
  • Soldbuch
  • Wehrpass
  • Volkslistenausweis

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