| Landkreis | Landratsamt | Impressum | Inhalt | |||||||||
|
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
|
||||||||||||
| AUSLÄNDERAMT/PERSONENSTANDSWESEN |
|
|||||||||||
|
Staatsangehörigkeitsausweis | Antragstellung | vorzulegende Unterlagen | Verfahrensdauer und Gebühren | AntragstellungDer Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist bei der Gemeinde zu stellen, in der der Antragstellers seinen Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz hat. Zur Antragstellung ist unbedingt der Reisepass oder Bundespersonalausweis mitzubringen, da der Antragsteller seine Identität nachweisen muss. Die Wohnsitzgemeinde überprüft und bestätigt die Angaben zum Aufenthalt des Antragstellers. Das weitere Verfahren wird dann bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde fortgeführt. Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde ist das Landratsamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz hat. Für Antragsteller aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist somit das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. Antragsteller, die ihren alleinigen Wohnsitz im Ausland haben, beantragen den Staatsangehörigkeitsausweis über das für sie zuständige Konsulat oder die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für das weitere Verfahren und die Ausstellung des Statsangehörigkeitsausweises ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Ihr/e Ansprechpartner/in
|
|||||||||||||||||||||
| Seitenanfang | |||||||||||||||||||||