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Der sozialpädagogische Fachdienst ist in örtliche Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt.
Zu dem für Sie zuständigen Ansprechpartner gelangen Sie über die Angabe Ihres Wohnortes,
wenn Sie hier klicken!
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Beratung für alleinerziehende Mütter und Väter
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Angeboten wird eine Beratung und Unterstützung nach den Erfordernissen des
Einzelfalls einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe, in Vaterschafts- und /oder Unterhaltsfragen ggf.
in Verbindung mit einer Beistandschaft des Jugendamtes.
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Beratung für junge Volljährige
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Das Jugendamt hat die Möglichkeit, jungen Volljährigen von 18 - 21 Jahren,
in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr, Unterstützung zu gewähren, wenn
ein Hilfebedarf festgestellt worden ist.
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Trennungs- und Scheidungsberatung
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Nach dem Kindschaftsrecht vom 1.7.1998 wird im Scheidungsverfahren über die
elterliche Sorge nur noch auf Antrag entschieden. Wird kein Antrag gestellt,
bleibt die gemeinsame elterliche Sorge erhalten. Das Jugendamt bietet den
Eltern in jeder Phase Beratung und Unterstützung an, ggf. auch bei der
Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes bezüglich des Sorge- und Umgangsrechtes.
Des weiteren wirkt das Kreisjugendamt in familiengerichtlichen Verfahren mit.
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Beratung in Erziehungsfragen
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Das Jugendamt fungiert als Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern.
Angeboten wird die Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen, Erziehungsschwierigkeiten
und Verhaltensauffälligkeiten. Dazu gehören auch individuelle, auf den Einzelfall bezogene
Unterstützungsangebote und/oder Vermittlung von Kooperationsstellen. Im Rahmen der Hilfe
zur Erziehung ist die Erziehungsberatung ein sozialpädagogisches Hilfsangebot für Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern, die Unterstützung zur Bewältigung ihrer
Probleme benötigen. Erziehungsberatung wird auch durch die Erziehungsberatungsstelle
der Caritas angeboten.
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Mehr über: Hilfearten
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