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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Wunschkennzeichen Online Bei der Reservierung eines Kennzeichens über Internet bitten wir folgendes zu beachten: Allgemeine HinweiseBitte bringen Sie bei der Zulassung eines Fahrzeuges auf ein reserviertes Kennzeichen die Reservierungsbestätigung mit oder geben Sie die zugeteilte PIN an. Beauftragen Sie Dritte mit der Zulassung, benötigen diese die Reservierungsbestätigung zu der Vollmacht oder die PIN auf der Vollmacht.
Um pdf-Dateien lesen und drucken zu können, benötigen Sie den kostenlosen Adobe® Acrobat Reader. Wunschkennzeichen für Saison- oder Historiekennzeichen Es sind nur folgende 3- oder 4-stellige Kombinationen möglich: A10 - Z999 und AA1 - ZZ99 Wunschkennzeichen für MotorräderEs gibt zwei Schildergrößen: 280 x 200mm oder 250 x 200mm. Für die Kennzeichengröße 250 x 200mm sind nur folgende 3-stellige Kombinationen möglich: A10 - Z99 und AA1 - ZZ9 (diese Kombinationen sind auch mit Saisonkennzeichen möglich, siehe vorstehend) Größe der KennzeichenschilderFolgende Größen werden angeboten:
Sollte aus technischen Gründen eine hiervon abweichende Schildergröße benötigt werden, bitten wir das Fahrzeug vor Zuteilung eines Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde zur Überprüfung vorzuführen. Von der Ausgabe ausgeschlossen sind die Buchstabengruppen HJ, KZ, NS, SA, SS.Dauer der Reservierung Das von Ihnen ausgesuchte Kennzeichen wird für 10 Tage reserviert. Danach erlischt die Reservierung automatisch. Ist eine längere Reservierung notwendig, können Sie dies unter Angabe der zugeteilten PIN telefonisch oder per E-Mail beantragen. Eine Reservierung ist für max. 6 Monate möglich. Ihr/e Ansprechpartner/in
Gebühren Für die Zuteilung eines reservierten Wunschkennzeichens wird bundeseinheitlich eine Gebühr von 10,20 € erhoben. Wird die Internetreservierung für mehr als 10 Tage beantragt, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,60 € an, die bei der Zuteilung des Kennzeichens erhoben wird. RechtsanspruchWir weisen Sie darauf hin, dass die Reservierung unverbindlich ist und kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht. Ansprüche jeglicher Art gegen den Landkreis Garmisch-Partenkirchen oder den Freistaat Bayern können aus der Reservierung eines Wunschkennzeichens nicht abgeleitet werden. Für den Fall, dass Sie die Schilder bereits vor Zuteilung des Kennzeichens prägen lassen, tragen Sie das Kostenrisiko, falls das Kennzeichen nicht zugeteilt wird. |
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