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Abfallverbringung in das Ausland

Das Abfallverbringungsgesetz wurde durch das „Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes“ vom 19.07.2007 geändert.

Beim grenzüberschreitenden Transport von Abfällen zur Verwertung wie Altpapier, Altglas und Schrott sind folgende Dokumente mitzuführen:

  • schriftlicher Entsorgungsvertrag mit der Empfängerfirma
  • förmliches Begleitdokument

Die Verbringung von allen anderen Abfällen über die Grenze unterliegt wie bisher der Genehmigungspflicht. Die staatliche Behörde muss vor dem Transport die Zustimmung erteilt haben.

Kennzeichnung der Fahrzeuge

Fahrzeuge, mit denen Abfälle befördert werden, müssen mit zwei weißen Warntafeln von 40 cm Grundlinie und 30 cm Höhe versehen sein. Die Tafeln müssen in schwarzer Schrift die Aufschrift „A“ tragen.

Für sämtliche Fragen zur Abfallverbringung und für Genehmigungen ist die

  • Regierung von Oberbayern
    Maximilianstr. 39
    80538 München
    Tel. 089/2176-0

zuständig.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Andreas Waibel E 103 751-209 Andreas.Waibel@LRA-GAP.de
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