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Papier und Pappe

(Stand Mai 2006)

Einführung der Papiertonne

Auf überwiegenden Wunsch der Gemeinden hat der Kreistag im Juli 2003 beschlossen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Papiertonne einzuführen. Eine Reihe von Gründen führten zu dieser Entscheidung.

Einstellung der Containersammlung und Entsorgung über die Tonne am Grundstück

Die Papiercontainer an den Sammelstandorten wurden 2004 Zug um Zug entsprechend der Aufstellung der neuen Papiertonne abgezogen. Die Altpapierentsorgung ist seither über die am jeweiligen Grundstück stehenden Papiertonnen möglich. Die Entleerung der Papiertonnen erfolgt 4-wöchentlich. Die Nutzung der Papiertonne ist freiwillig.

Kosten und Gebühren

Für die Papiertonne werden derzeit keine Gebühren verlangt, d.h. die Papierentsorgung bleibt im Rahmen des zugeteilten Behältervolumens kostenlos.

Tonnenzuteilung pro Grundstück

Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis nur für die Papierentsorgung der privaten Haushalte zuständig ist. Die Entsorgung von gewerblich anfallendem Papier kann nur im eingeschränkten Umfang erfolgen und wird im Einzelfall geregelt. Die Papiertonne gibt es in den Größen 120 und 240 Liter sowie in Ausnahmefällen 1.100 Liter. Die Tonnenzuteilung (Größe, Anzahl) richtet sich nach der Anzahl der am jeweiligen Grundstück wohnhaften Personen und dem tatsächlichen Anfall. Entsprechende Anträge zur Aufstellung gibt es bei den Gemeindeverwaltungen und im Internet (Antragsformulare).

Abfuhrtermine und Bereitstellung

Abfuhrtermine sind bei den Gemeinden und Wertstoffhöfen erhältlich. Die Papiertonne muss rechtzeitig am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der nächsten befahrbaren öffentlichen Straße bereitstehen. 1.100 l-Behälter werden von der Abfuhrfirma bereitgestellt.

Außerordentlicher oder hoher Anfall an Papier und Kartonagen

Für den Fall, dass in einem Privathaushalt einmal mehr Papier und Kartons anfallen als die eigene Papiertonne fassen kann, gibt es auch weiterhin an den Wertstoffhöfen die Möglichkeit Übermengen abzugeben.

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Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Dietmar Steinmetz E 101 751-376 Dietmar.Steinmetz@LRA-GAP.de
Peter Zerhoch E 101 751-363 Peter.Zerhoch@LRA-GAP.de
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