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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| GLEICHSTELLUNGSSTELLE |
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Gesetzlicher Auftrag Die Gleichstellungsbeauftragte soll die Umsetzung des Gleichheitsgebotes und die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Landkreis unterstützen. Dieser Auftrag stützt sich
Diese Ziele gelten verpflichtend für die öffentlichen Verwaltungen. Darüber hinaus kann die Gleichstellungsbeauftragte auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hinwirken und dazu beraten. (keine Rechtsberatung!) Ihr/e Ansprechpartner/in
Weiter Informationen zu Themen der Gleichstellung
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