Landkreis Landratsamt Impressum Inhalt
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
  GLEICHSTELLUNGSSTELLE
 
So erreichen Sie uns
Gleichstellungsstelle
Gesetzlicher Auftrag

Die Gleichstellungsbeauftragte soll die Umsetzung des Gleichheitsgebotes und die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Landkreis unterstützen. Dieser Auftrag stützt sich

  • auf das Grundgesetz Art. 3: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Duchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden.
  • auf das zweite Gleichberechtigungsgesetz des Bundes.
  • auf das Bayer. Gleichstellungsgesetz von 1996. Es verpflichtet u.a. die Landkreise, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, die die Ziele des Gesetzes fördern und überwachen sollen.
  • auf die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen.
  • auf Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
  • auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien.

Diese Ziele gelten verpflichtend für die öffentlichen Verwaltungen. Darüber hinaus kann die Gleichstellungsbeauftragte auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hinwirken und dazu beraten. (keine Rechtsberatung!)

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Bettina Daisenberger Bahnhofstr. 30 751-216 Bettina.Daisenberger@LRA-GAP.de

Weiter Informationen zu Themen der Gleichstellung

Seitenanfang