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a) Grüne Waffenbesitzkarte Mitglieder eines Schießsportvereins müssen für die Beantragung einer grünen Waffenbesitzkarte einen entsprechenden Antrag bei ihrem jeweiligen Schießsportverband stellen. Jede weitere Eintragung einer Waffe in die grüne Waffenbesitzkarte muss ebenso über den Verband beantragt werden.
b) Gelbe Waffenbesitzkarte Die Beantragung der gelben Waffenbesitzkarte erfolgt über den Schießsportverband. Jede weitere Eintragung in die gelbe Waffenbesitzkarte wird ohne Verband direkt mit dem zuständigen Landratsamt abgewickelt.
c) Erwerbskontingent Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
Die Erteilung ist wie folgt kostenpflichtig:
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Art der Erlaubnis
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Ausstellung
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Eintragung Waffe
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Munitionserwerb
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Streichung Waffen
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grüne Waffenbesitzkarte
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40,90 €
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40,90 €
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25,56 €
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12,78 €
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gelbe Waffenbesitzkarte
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56,24 €
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12,78 €
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mit in der Gebühr eingeschlossen
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12,78 €
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Personen, die einen deutschen gültigen Jagdschein besitzen, sind verpflichtet innerhalb von zwei Wochen, nach Erwerb der Waffe, diese bei der zuständigen Behörde eintragen zu lassen. Die Erteilung ist wie folgt kostenpflichtig:
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Art der Erlaubnis
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Ausstellung
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Eintragung Waffe
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Munitionserwerb
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Streichung Waffen
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grüne Waffenbesitzkarte
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Kurzwaffe: 40,90 €
Langwaffe: 25,56 €
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Kurzwaffe: 40,90 €
Langwaffe: 17,90 €
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25,56 €
entfällt
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allgemein 12,78 €
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Der Erbe hat binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft
- die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen (Vorlage eines Erbscheines oder Testaments und ggf. eine Verzichtserklärung der Miterben ist erforderlich)
- den beabsichtigten Verkauf der Waffe an einen Berechtigten mitzuteilen
- die Unbrauchbarmachung der Waffen durch einen Fachmann nachzuweisen
oder
- die freiweillige Abgabe bei der zuständigen Behörde zu melden.
Die Erteilung ist wie folgt kostenpflichtig:
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Art der Erlaubnis
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Ausstellung
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Eintragung Waffe
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Munitionserwerb
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grüne Waffenbesitzkarte
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25,56 €
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17,90 €
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nicht berechtigt
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