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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| ÖFFENTL. SICHERHEIT UND ORDNUNG |
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Sprengstoffwesen Erlaubnis nach § 27 SprengG Die Erlaubnis beinhaltet
Sie ist auf fünf Jahre befristet. Vor Ausstellung der Erlaubnis nach § 27 SprengG muss der Antragsteller eine Fachkundeprüfung bei einer entsprechenden Institution ablegen. Für die Zulassung zur Prüfung wird die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Landratsamt verlangt. Die Ausstellung einer solchen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann telefonisch beantragt werden; die Ausstellung mit Überprüfung des Antragstellers dauert ca. zwei bis drei Wochen. Die Erteilung ist wie folgt kostenpflichtig:
Antrag zum Herunterladen
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