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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Erlaubnis nach § 27 SprengG

Die Erlaubnis beinhaltet

  • Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
  • Vorderladerschießen
  • Böllerschießen

Sie ist auf fünf Jahre befristet.

Vor Ausstellung der Erlaubnis nach § 27 SprengG muss der Antragsteller eine Fachkundeprüfung bei einer entsprechenden Institution ablegen. Für die Zulassung zur Prüfung wird die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Landratsamt verlangt.

Die Ausstellung einer solchen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann telefonisch beantragt werden; die Ausstellung mit Überprüfung des Antragstellers dauert ca. zwei bis drei Wochen.

Die Erteilung ist wie folgt kostenpflichtig:

Erlaubnis Gebühr Verlängerung Erneuerung abgelaufener Erlaubnis
51,13 € 17,90 € 51,13 €
51,13 € 17,90 € 51,13 €
56,13 € 17,90 € 51,13 €
17,90 €    
15,34 €    

Antrag zum Herunterladen

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Michaela Ostler A 204 751-255 Michaela.Ostler@LRA-GAP.de
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