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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| JUGENDAMT |
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Konzept „Aktiv dabei!“ - Gütesiegel für Veranstalter Kinder und Jugendliche im Landkreis Garmisch-Partenkirchen kommen, wie überall anders auch, bereits früh mit Alkohol in Kontakt. Ende der 90er Jahre wurden unter den Mottos wie „Koma-Party“, „Das Bier muss weg!“ oder „Rüscherl-Party“ große Veranstaltungen öffentlich angekündigt und in Discos, bei Stadlfesten und in angemieteten Hallen durchgeführt. Mehrere hundert Besucher, darunter zahlreiche Jugendliche, prägten das Bild dieser Feten. Häufiges Merkmal von Veranstaltungen dieser Art war, dass gegen einen relativ niedrigen Pauschalbetrag (ca. 5 € bis 10 €) den Besuchern alkoholische Getränke wie Bier oder Mixgetränke in unbegrenzter Menge ausgeschenkt wurden. Solche Veranstaltungen gewährleisteten in der Regel weder ausreichend Jugendschutz noch konnten (oder wollten) die Veranstalter den Alkoholkonsum kontrollieren. Die Aktion „Aktiv dabei!“ soll mit Hilfe eines Gütesiegels für Veranstalter dazu beitragen, dass Vereinsfeste, Jugendfeten, Schulfeste, Discos o.ä. jugendgerecht, geregelt und sicher durchgeführt werden können. Ziel ist es, die Jugendschutzbestimmungen stärker hervor zu heben und die Veranstalter zu motivieren, weitere jugendschützende Qualitätsstandards zu etablieren. Zusätzlich soll das Gütesiegel auch den Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, die Qualität einer Veranstaltung besser einschätzen zu können. Dies wiederum kommt sowohl den Veranstaltern als auch den Besuchern zugute. Obwohl sich die Kampagne primär an die Veranstalter von Festanlässen richtet, bilden die Projektunterlagen auch eine wertvolle Grundlage für die Ordnungsämter der Gemeinden, da der Veranstalter dort im Vorfeld eine Bewilligung einholen muss. Die Gemeinden haben im Zuge des Bewilligungsverfahrens die Möglichkeit, im Bereich der Alkohol-Prävention Auflagen zu machen oder Maßnahmen gegen den übermäßigen Alkoholkonsum zu fordern. Verbindliche Bestandteile des Gütesiegels
Für das Gütesiegel in BRONZE müssen zusätzlich* folgende Auflagen erfüllt sein:
* Diese Auflagen kommen zusätzlich zu den bereits bestehenden Auflagen hinzu. Für das Gütesiegel in SILBER müssen zusätzlich* folgende Auflagen erfüllt werden:
* Diese Auflagen kommen zusätzlich zu den bereits bestehenden Auflagen hinzu. Beim Gütezeichen „Silber" müssen also auch die Auflagen von „Bronze" vollständig erfüllt sein. Für das Gütesiegel in GOLD** müssen zusätzlich* folgende Auflagen erfüllt werden:
* Diese Auflagen kommen zusätzlich zu den bereits bestehenden Auflagen hinzu. Beim Gütesiegel „Gold“ müssen also sowohl die Auflagen von „Bronze“ als auch von „Silber“ vollständig erfüllt sein. ** Beim Gütesiegel „Gold“ kann das Jugendamt entscheiden, ob auch Jugendliche unter 16 Jahren die Veranstaltung bis max. 24 Uhr besuchen dürfen. Das GütesiegelNach Prüfung Ihres Antrages, erhalten Sie von uns ein Zertifikat und das Gütesiegel als Aufkleber. Auf Anfrage können wir das Siegel auch digital zur Verfügung stellen. Antrag zum HerunterladenHier können Sie den Antrag auf das Jugendschutz-Gütesiegel "Aktiv Dabei" als pdf-Datei herunterladen. Den Antrag senden Sie bitte ausgefüllt, per Fax oder Post an uns zurück. Um pdf-Dateien lesen und drucken zu können, benötigen Sie den kostenlosen Adobe® Acrobat Reader. Ihr/e Ansprechpartner/in
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