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Konzept „Aktiv dabei!“ - Gütesiegel für Veranstalter

Kinder und Jugendliche im Landkreis Garmisch-Partenkirchen kommen, wie überall anders auch, bereits früh mit Alkohol in Kontakt.

Ende der 90er Jahre wurden unter den Mottos wie „Koma-Party“, „Das Bier muss weg!“ oder „Rüscherl-Party“ große Veranstaltungen öffentlich angekündigt und in Discos, bei Stadlfesten und in angemieteten Hallen durchgeführt. Mehrere hundert Besucher, darunter zahlreiche Jugendliche, prägten das Bild dieser Feten. Häufiges Merkmal von Veranstaltungen dieser Art war, dass gegen einen relativ niedrigen Pauschalbetrag (ca. 5 € bis 10 €) den Besuchern alkoholische Getränke wie Bier oder Mixgetränke in unbegrenzter Menge ausgeschenkt wurden.

Solche Veranstaltungen gewährleisteten in der Regel weder ausreichend Jugendschutz noch konnten (oder wollten) die Veranstalter den Alkoholkonsum kontrollieren.

Die Aktion „Aktiv dabei!“ soll mit Hilfe eines Gütesiegels für Veranstalter dazu beitragen, dass Vereinsfeste, Jugendfeten, Schulfeste, Discos o.ä.  jugendgerecht, geregelt und sicher durchgeführt werden können. Ziel ist es, die Jugendschutzbestimmungen stärker hervor zu heben und die Veranstalter zu motivieren, weitere jugendschützende Qualitätsstandards zu etablieren.

Zusätzlich soll das Gütesiegel auch den Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, die Qualität einer Veranstaltung besser einschätzen zu können. Dies wiederum kommt sowohl den Veranstaltern als auch den Besuchern zugute.

Obwohl sich die Kampagne primär an die Veranstalter von Festanlässen richtet, bilden die Projektunterlagen auch eine wertvolle Grundlage für die Ordnungsämter der Gemeinden, da der Veranstalter dort im Vorfeld eine Bewilligung einholen muss. Die Gemeinden haben im Zuge des Bewilligungsverfahrens die Möglichkeit, im Bereich der Alkohol-Prävention Auflagen zu machen oder Maßnahmen gegen den übermäßigen Alkoholkonsum zu fordern.

Verbindliche Bestandteile des Gütesiegels

  • mit zuständigen Ämtern (Jugendamt, Ordnungsamt) und Polizei einen persönlichen Kontakt aufnehmen und Telefonnummern vor Ort für Notfälle austauschen
  • Das Personal – insbesondere Ausschankpersonal – wird in das JUSchG eingewiesen. Es ist sicherzustellen, dass geeignetes Ausschankpersonal eingesetzt wird (z.B. keine Minderjährigen, die branntweinhaltige Getränke verkaufen)
  • Sicherstellung von Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes während der Veranstaltung. Das Alter bei Einlass überprüfen. Evtl. Ausweis einsammeln.
  • JUSchG gut sichtbar am Einlass, beim Ausschank und bei den Toiletten aushängen
  • Mindestens ein alkoholfreies Getränk billiger oder zum gleichen Preis bei gleicher Menge als das billigste alkoholische Getränk anbieten (§ 12 III GastG)


Für das Gütesiegel in BRONZE müssen zusätzlich* folgende Auflagen erfüllt sein:

  • Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung (Plakat, Flyer, Zeitungsberichte etc.) wird auf das JUSchG hingewiesen
  • Für die Veranstaltung wird ein Jugenschutzbeauftragter namentlich bestimmt
  • Alle Maßnahmen zur Trinkanimation für alkoholische Getränke, wie „Happy Hour“, „Flatrate-Saufen“, „Ladies night“, etc. werden unterlassen
  • Bei Veranstaltungen werden mindestens 2 alkoholfreie Getränke angeboten, die bei gleicher Menge günstiger als alkoholische Getränke sind
  • Durchsagen zum Jugendschutz werden um 24 Uhr durchgeführt

* Diese Auflagen kommen zusätzlich zu den bereits bestehenden Auflagen hinzu.

Für das Gütesiegel in SILBER müssen zusätzlich* folgende Auflagen erfüllt werden:

  • Branntweinhaltige Getränke werden erst nach 24 Uhr angeboten
  • Für alkoholfreie Getränke wird offensiv geworben
  • Bei Durchsagen zum Jugendschutz wird die Musik kurz abgeschaltet und das Licht angemacht
  • Besucher müssen mit unterschiedlichen Farbbändern (erhältlich im Fachhandel) alterklassenspezifisch erkennbar sein (unter 16 / unter 18 / über 18)

* Diese Auflagen kommen zusätzlich zu den bereits bestehenden Auflagen hinzu. Beim Gütezeichen „Silber" müssen also auch die Auflagen von „Bronze" vollständig erfüllt sein.

Für das Gütesiegel in GOLD** müssen zusätzlich* folgende Auflagen erfüllt werden:

  • Es werden nur alkoholfreie Getränke angeboten
  • Die Veranstaltung ist in geschlossenen Räumen eine „Nichtraucherveranstaltung“
  • Der Veranstalter gewährleistet einen preisgünstigen Heimbringerdienst für Minderjährige
  • Durchsagen zum Jugendschutz werden zusätzlich um 22 Uhr durchgeführt.

* Diese Auflagen kommen zusätzlich zu den bereits bestehenden Auflagen hinzu. Beim Gütesiegel „Gold“ müssen also sowohl die Auflagen von „Bronze“ als auch von „Silber“ vollständig erfüllt sein.

** Beim Gütesiegel „Gold“ kann das Jugendamt entscheiden, ob auch Jugendliche unter 16 Jahren die Veranstaltung bis max. 24 Uhr besuchen dürfen.

Das Gütesiegel

Nach Prüfung Ihres Antrages, erhalten Sie von uns ein Zertifikat und das Gütesiegel als Aufkleber. Auf Anfrage können wir das Siegel auch digital zur Verfügung stellen.

Antrag zum Herunterladen

Hier können Sie den Antrag auf das Jugendschutz-Gütesiegel "Aktiv Dabei" als pdf-Datei herunterladen.

Den Antrag senden Sie bitte ausgefüllt, per Fax oder Post an uns zurück.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Romy Jakubowicz B 303 751-387 Romy.Jakubowicz@LRA-GAP.de
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