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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Schwerbehindertenausweis Schwerbehinderte Menschen erhalten vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (Anschrift siehe unten) einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis dient dabei als Nachweis über die Berechtigung der schwerbehinderten Menschen die kraft Gesetz zustehenden oder freiwillig eingeräumten Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.
Informationen zum Schwerbehindertenverfahren und den Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) finden Sie auf der Seite "Zentrum Bayern Familie und Soziales". Die Anträge sind jeweils direkt bei dem zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales einzureichen. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Regierungsbezirk Ihres Wohnsitzes und dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Oberbayern
Weitere Regionalstellen des Zentrum Bayern Familie und Soziales: |
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