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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Kindergeld und Kinderfreibetrag Zum 01.01.2010 wurde das Kindergeld um je 20 € monatlich erhöht. Gleichzeitig wurde der Kinderfreibetrag von 6.024 € auf 7.008 € angehoben. LandeserziehungsgeldAb Januar 2009 gelten neue erhöhte Einkommensgrenzen für das Landeserziehungsgeld: http://www.schwanger-in-bayern.de Neue Regelsätze Kindes-UnterhaltAb dem 01. Januar 2010 gelten neue Regelsätze für den Unterhalt minderjähriger Kinder. Die Düsseldorfer Tabelle können Sie unter www.oberlandesgericht-duesseldorf.de abrufen. UnterhaltsvorschussDie Unterhaltsvorschussbeträge wurden ebenfalls zum 01.01.2010 erhöht: Allerdings wird die Erhöhung des Kindergeldes zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Kinderzuschlag für einkommensschwache FamilienUnter www.schwanger-in-bayern.de können Sie ihren Bedarf berechnen. Formulare erhalten Sie unter www.familienkasse.de Seit August 2009 gibt es für Bezieher von Kinderzuschlag einmal pro Schuljahr 100 € zusätzlich für notwendige Schul- und Unterrichtsmaterialien. Freizeit-Pass für Bürgerinnen und Bürger mit geringem EinkommenDer Freizeit-Pass bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von kommunalen und öffentlichen Einrichtungen. Die Antragsformulare für den Freizeit-Pass sind beim Sozialamt im Landratsamt in der Olympiastraße 10 und bei den Gemeinden erhältlich. Nähere Informationen finden sie auf folgenden Seiten. HinweisIn unserer Rubrik "Aktuell" weisen wir u.a. auf Veranstaltungen hin. Dies bedeutet nicht, dass das Gesundheitsamt / die Schwangerenberatungsstelle die in den Veranstaltungen geäußerten Thesen oder Meinungen vertritt. Die vorgestellten Veranstaltungen bzw. Hinweise jeglicher Art stellen nur einen Teil des Angebotes dar. Die Auswahl ist subjektiv, wertfrei und ohne Gewähr. |
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