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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Jagd und Fischerei, Land-, Wald- und Forstwirtschaft
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Jagd und Fischerei, Land-, Wald- und Forstwirtschaft

Die gesetzlichen Grundlagen für das Jagdwesen finden sich im Bundesjagdgesetz (BJagdG), im Bayerischen Jagdgesetz (BayJG), in der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes (AVBayJG) und der Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung BWildSchV). Grundlage des Jagdrechts ist das BJagdG. Es findet als Rahmengesetz seine Ergänzung im BayJG und in der AVBayJG.

Ansprechpartner für Fragen zum Wald und zur Waldbewirtschaftung ist im Landkreis Garmisch-Partenkirchen das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i. OB als zuständige Untere Forstbehörde:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bereich Forsten
Amtsgerichtstraße 2
86956 Schongau
Telefon (08861) 9307-0
E-Mail poststelle@aelf-wm.bayern.de

Interessante Informationen zum Wald allgemein, über Funktionen des Waldes, Gefahren für den Wald und über den Rohstoff Holz finden sich im Internet unter der Adresse http://www.forst.bayern.de

Waldbesitzer im Landkreis Garmisch-Partenkirchen können sich bei Fragen zur Bewirtschaftung ihrer Wälder direkt an die Untere Forstbehörde in Schongau oder den zuständigen Förster der Bayerischen Forstverwaltung wenden.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ihr/e Ansprechpartner/in Zimmer Telefon E-Mail
 
Ludwig Hofer A 203 751-321 Ludwig.Hofer@LRA-GAP.de
Marianne Höck A 203 751-444 Marianne.Hoeck@LRA-GAP.de
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