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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| ÖFFENTL. SICHERHEIT UND ORDNUNG |
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Jagd und Fischerei, Land-, Wald- und Forstwirtschaft Die gesetzlichen Grundlagen für das Jagdwesen finden sich im Bundesjagdgesetz (BJagdG), im Bayerischen Jagdgesetz (BayJG), in der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes (AVBayJG) und der Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung BWildSchV). Grundlage des Jagdrechts ist das BJagdG. Es findet als Rahmengesetz seine Ergänzung im BayJG und in der AVBayJG. Ansprechpartner für Fragen zum Wald und zur Waldbewirtschaftung ist im Landkreis Garmisch-Partenkirchen das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i. OB als zuständige Untere Forstbehörde: Ihr/e Ansprechpartner/in
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