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Der Werdenfelser Weg zur Reduzierung fixierender Maßnahmen in der Pflege

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Wenn das Wissen um die pflegerischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Fixierungen bei Pflegefachleuten ständig wächst, aber es nur langsam bei den Menschen ankommt, so liegt das stark an dem Klima eines zu starren Sicherheitsdenkens in der Pflege.

Ein Klimawandel bei Fixierungsfragen in der Pflege ist erforderlich und gerade wir sehen uns von behördlicher Seite als Juristen am Amtsgericht und damit befasste Behördenmitarbeiter des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen in einer zentralen Verantwortung.

Dies war die Ausgangsposition, in der aus einer Zusammenarbeit der Vormundschaftsrichter des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen, der Mitarbeiter der Betreuungsstelle und der Heimaufsicht des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sich im Frühjahr 2007 eine gemeinsame Initiative entwickelt hat, die sich nun "Werdenfelser Weg" nennt.

Die Idee des "Werdenfelser Weges" wird in ihrem Kern umgesetzt durch den Einsatz spezieller gerichtlich und behördlich geschulter Verfahrenspfleger im vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren, die als Interessenvertreter des einzelnen Heimbewohners mit pflegefachlichem Wissen mit allen Beteiligten abklären, ob alle Vermeidungsstategien für Fixierungen ausgeschöpft sind, und auf eine gemeinsame Beurteilung der Risiken hinarbeiten, um Fixierungen weitestmöglich zu vermeiden und Pflegenden Handlungssicherheit in haftungsrechtlicher Hinsicht zu vermitteln, gerade auch für Fälle, in denen vor  dem Hintergrund von Menschenwürde und Selbstbestimmung hinnehmbare Risiken verbleiben.

  1. Wir wollen  ein gemeinsames deutliches Signal setzen, dass die Vermeidung von Fixierungen bei verantwortungsvollen pflegerischen Grundentscheidungen gewollt ist.
  2. Wir wollen die Einrichtungen in unserem Landkreis bestärken, wenn sie bei vermeintlich höherem Haftungsrisiko bewusst auf Fixierungen in Einzelfällen verzichten wollen. Wir wollen den Einrichtungen anbieten,  derartige Entscheidungen in gemeinsamer Verantwortung unter den Schutz eines gerichtlichen Verfahrens mitzutragen, gerade für die Fälle, in denen sich ein Restrisiko später verwirklicht.
  3. Wir müssen die Einrichtungen in unserem Landkreis anhalten, jede einzelne Fixierung immer wieder kritisch zu hinterfragen, ob und welche Alternativen es gibt, um insofern Fixierungsroutine zu überwinden.
  4. Wir müssen uns auch mit den Einrichtungen im Landkreis gemeinsam bemühen, unser aller Wissenstand zu der Thematik ständig zu erweitern und Informationen auszutauschen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus nachfolgenden pdf-Dateien:

Weitere Informationen erhalten Sie auch aus nachfolgender mp3-Datei:

Um mp3-Dateien hören zu können, benötigen Sie einen Media Player in der aktuellen Version.

Einrichtungen

Am Projekt beteiligen sich in gezielter Zusammenarbeit nunmehr auch mehrere Einrichtungen der Altenpflege im Landkreis, die in diesem Sinne als Mustereinrichtungen sich der Problemstellung der Vermeidung fixierender Maßnahme für ihre Bewohner und deren Menschenwürde in besonderem Maße verpflichtet fühlen und die die enge Zusammenarbeit mit den Behörden im Landkreis zum Wohle der Heimbewohner suchen und unterstützen.

Im Landkreis sind dies folgende Pflegeeinrichtungen:

  • Seniorenwohnen Ruhesitz Staffelsee, eine Einrichtung der Sozialservice-Gesellschaft des BRK
  • Lenzheim und Villa Nova in Garmisch-Partenkirchen
  • Haus Phönix Karwendel in Mittenwald
  • Haus Lindenhof in Grafenaschau
  • Pflegehaus Heimgarten in Ohlstadt
  • Haus St. Vinzenz in Garmisch-Partenkirchen

Mittlerweile ist daraus ein erfolgreiches Modellprojekt entstanden, das nun auch im Bayerischen Sozialministerium Interesse gefunden hat. Es bestehen im Jahre 2009 auch Anfragen zur Vorstellung des Projekts durch bundesweite Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.

 

   
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