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Bodenrichtwerte

Im Vollzug des § 196 BauGB bemühen sich die Gutachterausschüsse, soweit möglich, flächendeckend Bodenrichtwerte zu ermitteln. In Bayern werden Bodenrichtwerte im Zwei-Jahresrhythmus zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse innerhalb einer Bodenrichtwertzone vorliegen. Er ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land und soweit möglich für Bauerwartungsland, Rohbauland sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke abgeleitet.

Auskünfte über die Bodenrichtwerte kann Jedermann verlangen, ebenso ist auf Antrag die Zusendung einzelner Bodenrichtwertkarten für jede Gemeinde sowie den Landkreis im Gesamten möglich. Diese Richtwerte dienen zum Beispiel für private Wertermittlungen, Beleihungen, Regelung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sowie Kostenrechnungen (Notare etc.).

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