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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| GUTACHTERAUSSCHUSS |
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Bodenrichtwerte Im Vollzug des § 196 BauGB bemühen sich die Gutachterausschüsse, soweit möglich, flächendeckend Bodenrichtwerte zu ermitteln. In Bayern werden Bodenrichtwerte im Zwei-Jahresrhythmus zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Auskünfte über die Bodenrichtwerte kann Jedermann verlangen, ebenso ist auf Antrag die Zusendung einzelner Bodenrichtwertkarten für jede Gemeinde sowie den Landkreis im Gesamten möglich. Diese Richtwerte dienen zum Beispiel für private Wertermittlungen, Beleihungen, Regelung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sowie Kostenrechnungen (Notare etc.). |
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