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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| GUTACHTERAUSSCHUSS |
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Bodenrichtwertauskunft Vom hiesigen Gutachterausschuss werden bereits seit 1963 regelmäßig Bodenrichtwerte ermittelt. Diese liegen in der Geschäftsstelle kostenfrei zur Einsichtnahme aus bzw. können gegen eine Gebühr erworben werden. Bodenrichtwertauskünfte der Geschäftsstelle erfolgen grundsätzlich nur in schriftlicher Form! Bis 1994 wurden Bodenrichtwertspannen für Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und gewerbliche Bauflächen (Baureifes Land und teilweise Rohbauland) ermittelt. Seit 1996 werden Bodenrichtwerte als Punktwerte ermittelt und in einer Gesamtaufstellung mit Bodenrichtwertkarte bekannt gegeben. Eine schriftliche Anfrage (auch Fax oder E-Mail) unter Angabe der Flurstück-Nummer bzw. der Straße mit Haus-Nummer, Gemarkung mit Angabe des Stichtags sowie der Rechnungsadresse wird durch die Geschäftsstelle kurzfristig bearbeitet.
Antrag und Info Den "Antrag auf Bodenrichtwertauskunft" und das Infoblatt "Erläuterungen der Bodenrichtwerte " finden Sie unter Anträge und Infoblätter. Seit 2009 können die Bodenrichtwerte zusätzlich rund um die Uhr online über www.boris-bayern.de gegen eine Gebühr von 25 Euro je Richtwert abgerufen werden. |
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