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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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| BEFLAGGUNG |
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Beflaggung des Landratsamtes Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Es ist teils Landkreisbehörde und gleichzeitig als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit staatlichen Aufgaben betraut. Als ein von Staatsbehörden benutztes Gebäude wird das Landratsamt daher an folgenden Tagen beflaggt. Darüber hinaus können aufgrund aktueller Ereignisse kurzfristig Beflaggungen angeordnet werden. |
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