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Pressemitteilung/en
10/10 2011:
Sirenenprobe am 19. Oktober 2011

Mit einem Heulton von einer Minute Dauer wird am Mittwoch, den 19. Oktober 2011, um 11.00 Uhr im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und weiten Teilen Bayerns die Auslösung des Sirenenwarnsystems geprobt. Dies teilt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen mit.

Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.

Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.

07/10 2011:
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichem Straßengrund abgestellt werden

Nach dem Bqayerischen Straßen- und Wegegesetz ist es verboten, ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Straßengrund abzustellen. Darauf weist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hin. Verstöße dagegen werden von der Polizei konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass es nach dem Gesetz keine "Karrenzzeit" gibt. Sobald das Fahrzeug keine Zulassung mehr hat, darf es im öffentlichen Straßenraum nicht abgestellt werden.

Zum öffentlichen Straßengrund gehören nach Auskunft des Landratsamtes neben den Straßen auch Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Omnibushaltebuchten. Geh- und Radwege sind in der Regel ebenfalls dem öffentlichen Straßenraum zuzuordnen. Ebenso öffentliche Parkplätze.

Gleiches gilt, wenn ein Fahrzeug zum Beispiel wegen des fehlenden Versicherungsschutzes zwangsentstempelt wurde, bei Kurzkennzeichen das Ablaufdatum überschritten ist woie bei Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungsraumes.

12/08 2011:
Landrat würdigt Verdienste von Karl Schnitzenberger

Anlässlich seines 75. Geburtstages würdigt Landrat Harald Kühn die Verdienste von Karl Schnitzenberger. Der pensionierte Pädagoge war zwsichen 1961 und 1980 am Werdenfels-Gymnasium tätig. Anschließend wirkte er als Leiter der Staatlichen Wirtschaftsschule und der Berufsfachschule für Kaufmännische Assistenten. Oberstudiendirektor a. D. Karl Schnitzenberger sei zudem für sein langjähriges Engagement im Werdenfelser Museumsverein zu danken, so Kühn: "Durch seine pädagogische Fähigkeiten hat der Jubilar nicht nur vielen jungen Menschen zu umfassender Bildung verholfen, sondern auch die positive Entwicklung der Schulen entscheidend geprägt." Das Engagement des Jubilars wurde unter anderem mit der Ehrenmedaille des Landkreises Garmisch-Partenkirchen in Silber gewürdigt.

08/08 2011:
Erstattung der Fahrtkosten zum Schulbesuch

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist darauf hin, dass Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachober- und Berufsoberschulen sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2010/2011 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben.

Erstattungsleistungen werden jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten die Familienbelastungsgrenze von 395 Euro  übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2010/2011 Anspruch für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, oder bei Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Es werden nur die kostengünstigsten Fahrkarten gerechnet

In jedem Fall  muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2010/2011 bis spätestens 31. Oktober 2011 beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden. Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen -Schulwesen-, Martinswinkelstraße 11 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel: 08821.751-334/-335/-336.

03/08 2011:
Werbeanlagen und Anbringen von Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist darauf hin, dass außerhalb geschlossener Ortschaften gemäß Paragraf 33 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung jegliche Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton verboten sind, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.

Die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen kann bei der potentiellen Gefährlichkeit des modernen Straßenverkehrs zu einer Erhöhung der bestehenden Gefahrenlage führen.

Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen und der Unfallfahrer beruft sich darauf, dass er von der Werbung abgelenkt wurde, kann dies haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

Trotz des grundsätzlichen Verbotes werden immer wieder Werbungen für verschiedene Veranstaltungen an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften aufgestellt.

Dies betrifft nicht nur Veranstalter von Bierzelten, Beachpartys, Gartenfesten oder ähnlichen, sondern auch Hotels, Gaststätten und ähnliche Betriebe.

Da bei Veranstaltungen, deren Hinweisschilder oftmals nur kurze Zeit aufgestellt werden, eine herkömmliche Beseitigung durch den Veranstalter unter Umständen nicht möglich ist, wird darauf hingewiesen, dass von den Sicherheitsbehörden diese Werbeanlagen unverzüglich selbst beseitigt werden können, wenn eine Verkehrsgefährdung festgestellt wurde. Die Beseitigung erfolgt durch die Kreisstraßenverwaltung oder durch die Straßenmeistereien. Die beseitigten Werbeanlagen werden beim zuständigen Bauhof eingelagert und können vom Aufsteller innerhalb eines Monats dort abgeholt werden.

Nach Ablauf der Frist werden die Werbeanlagen entsorgt. Alle hierfür anfallenden Kosten (wie Abbau oder Lagerung) gehen zu Lasten des Verursachers.

02/08 2011:
Internetdienst "Bing Maps Streetside" von Microsoft

In diesen Wochen besteht nach einer Mitteilung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen die Möglichkeit, in Deutschland einen Vorabwiderspruch gegen die Abbildung von Hausansichten im Internetdienst "Bing Maps Streetside" von Microsoft einzulegen.

Im Juni hat die amerikanische Firma Microsoft gegenüber dem Landesamt für Datenschutzaufsicht zugesagt, Widersprüche aus Deutschland, die sich gegen die Abbildung von Hausansichten im Internetdienst "Bing Maps Streetside" richten, bereits vor der ersten Veröffentlichung zu berücksichtigen. Nach weiteren Gesprächen mit dem Landesamt steht jetzt das Verfahren für den Vorabwiderspruch fest.

Vorabwiderspruch kann ausschließlich bis zum 30. September 2011 eingelegt werden. Eine zeitliche Begrenzung ist notwendig, damit Microsoft sicherstellen kann, dass alle eingegangenen Widersprüche tatsächlich vor einer Veröffentlichung der Bilder bearbeitet werden. Die Frist gilt für das gesamte Bundesgebiet, unabhängig davon, ob das betreffende Haus in einem bereits von Microsoft befahrenen Abschnitt liegt oder nicht. Wer die Frist verpasst, kann aber nach der Veröffentlichung noch jederzeit Widerspruch einlegen.

Zum Widerspruch berechtigt ist jede Privatperson, die sich durch die Abbildung ihres bzw. des von ihr bewohnten Hauses im Internet gestört fühlt. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Der Vorabwiderspruch kann online oder per Brief eingelegt werden. In beiden Fällen ist das mit dem Landesamt abgestimmte Formular von Microsoft zu verwenden, das seit dem 1. August auf der Internetseite http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx bereitgestellt wird. Anzugeben sind neben der Adresse ergänzende Informationen zum Haus wie Geschosszahl und Farbe, um eine eindeutige Identifizierung des Gebäudes zu ermöglichen. Das Formular kann entweder gleich online ausgefüllt oder in ausgedruckter Form an die folgende Adresse geschickt werden:

Microsoft Deutschland GmbH, Widerspruch Bing Maps Streetside, Postfach 101033, 80084 München.

Wer keinen Internetzugang hat, kann unter der gleichen Adresse das Formular auf dem Postweg von Microsoft anfordern. Microsoft hat zugesagt, den Eingang des Widerspruchs jeweils zu bestätigen und den Widerspruch umgehend zu bearbeiten. Das betreffende Gebäude wird auf den Widerspruch hin unkenntlich gemacht. Microsoft hat dem Landesamt zugesichert, die Daten aus dem Formular nur für die Bearbeitung des Widerspruchs zu verwenden und nach der erfolgten Bearbeitung unverzüglich zu löschen.

Das Formular zum Ausfüllen liegt an der Information des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen bereit oder Sie können es nachfolgend als pdf-Datei herunterladen:


28/07 2011:
Demografie-Check Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Älter, weniger, bunter – diese Schlagworte sind mit dem Megatrend „Demografischer Wandel“ verbunden. Was bedeutet das für Regionen im Alpenraum? Zur Beantwortung dieser Frage hat die Fakultät für Tourismus der Hochschule München im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts „demochange“ einen Demografie-Check für die Modellregion „Landkreis Garmisch-Partenkirchen“ erarbeitet. Diese Publikation dient dazu, regionale Akteure für das Thema demografischer Wandel zu sensibilisieren sowie als Grundlage für die Entwicklung von Strategien und konkreten Maßnahmen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

Auf rund 70 Seiten analysiert der „Demografie-Check Landkreis Garmisch-Partenkirchen“ die spezifische Bevölkerungsentwicklung in der Region. Die Auswirkungen des demografischen Wandels im Landkreis werden anhand von Themen wie Wirtschaft, Tourismus, Arbeitsmarkt, Bildung, Pflege, Infrastruktur oder kommunale Finanzen näher beleuchtet.

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist der einzige Landkreis im bayerischen Alpenvorland, in dem es gemäß der offiziellen Berechnung in den beiden Jahrzehnten von 2008 bis 2028 zu einem deutlichen Bevölkerungsrückgang von gut vier Prozent kommen wird. Während die Gesamtbevölkerung sinkt, wird die Zahl der Einwohner ab 65 Jahren in diesem Zeitraum dagegen um über 20 Prozent ansteigen.

Mehr alte Menschen bedeuten auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mehr Pflegebedürftige und Demenzkranke. Dabei ist der Anteil der Senioren im Landkreis Garmisch-Partenkirchen schon heute vergleichsweise hoch, da viele Ruheständler in diese landschaftlich attraktive Region ziehen.
Die Beliebtheit des Landkreises Garmisch-Partenkirchens unter älteren Menschen kann im demografischen Wandel aber auch einen wichtigen Vorteil für die Region bedeuten: über die Hälfte der Urlaubsgäste im Alpenvorland ist über 60 Jahre alt. Wenn die Vorlieben der Senioren von morgen denen der Senioren von heute ähneln, könnte der demografische Wandel also mehr Urlaubsgäste für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen bedeuten. Aus touristischer Sicht ist das Thema jedenfalls nicht mehr wegzudenken als treibende Kraft für Marktrecherchen und Produktanpassungen.

Durch die Bevölkerungsentwicklung ergeben sich aber auch Risiken für den Tourismus im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Neben Bergen, Mooren und Seen prägt die Landwirtschaft das Landschaftsbild des Landkreises. Schon heute werden aber immer mehr Flächen nicht mehr bewirtschaftet, da der Nachwuchs fehlt. Dadurch kommt es zu einem Wandel der bei den Touristen beliebten Kulturlandschaft, die immer weiter „verbuscht“. Gemäß der offiziellen Prognose nimmt die Zahl der unter 25-jährigen Einwohner in den 20 Jahren von 2008 bis 2028 um über 20 Prozent ab – das Nachwuchsproblem in der Landwirtschaft wird sich also weiter verschärfen.

Ein Rückgang der jungen Bevölkerung kann auch Auswirkungen auf die Schulen oder auf die Finanzierung des Nahverkehrs im ländlichen Raum haben, der stark von der Schülerzahl abhängig ist. Gleichzeitig steigt die Zahl der hochbetagten Menschen, die selbst nicht mehr Auto fahren können und damit auf den Nahverkehr angewiesen sind.

Dies sind nur einige Beispiele für die Herausforderungen, die der demografische Wandel für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit sich bringt. Der komplette Bericht kann heruntergeladen werden unter http://www.demochange.org/de/ergebnisse/regionale-berichte.html.

29/07 2011:
Landkreisauszeichnung für Pfarrer Karl Hofherr

Mit der Ehrenmedaille in Silber des Landkreises Garmisch-Partenkirchen hat sich Landrat Harald Kühn bei Pfarrer Karl Hofherr, Garmisch-Partenkirchen, für dessen Wirken im Dekanat Werdenfels bedankt.
Karl Hofherr wurde zum 1. September 1992 zum Pfarrer von Partenkirchen - Maria Himmelfahrt bestellt und wechselt nunmehr nach 19 Jahren nach Waakirchen. Seit 1993 ist er stellvertretender Dekan des Dekanats Werdefels, seit 2008 Pfarradministrator in Farchant - Sankt Andreas und seit 2010 zusätzlich auch in Oberau/Loisach - Sankt Ludwig. Für den Sozialdienst Katholischer Frauen in Garmisch-Partenkirchen ist er Geistlicher Beirat, für die Kolpingsfamilie Garmisch-Partenkirchen Präses und für den Malteser Hilfsdienst im Landkreis Garmisch-Partenkirchen Seelsorger.

26/07 2011:
Zukunftsmesse - Berufsfindungstag

Der Termin für die 3. Zukunftsmesse Garmisch-Partenkirchen steht fest: Am Mittwoch, den 9. November 2011, wird nach Auskunft des Landratsamtes die Zukunftsmesse als Berufsfindungstag im Kongresszentrum in Garmisch-Partenkirchen von 9 bis 17 Uhr stattfinden. Landrat Harald Kühn ist Schirmherr der Veranstaltung.

Die mit großem Erfolg bereits 2007 und 2009 angebotene Zukunftsmesse bietet Schülerinnen und Schülern aller Schulen des Landkreises, ihren Eltern, Lehrern und allen Interessierten vielfältige Informationen von der Ausbildungsplatzwahl bis hin zu Themen rund um erfolgreiche Bewerbung, gutes Auftreten und Arbeiten im Team. Zahlreiche Unternehmen geben einen direkten Einblick in mögliche Ausbildungsberufe und stellen sich als Arbeitgeber der Region mit einem Stand vor.

Hier können sich die Besucher über das jeweilige Ausbildungsplatzangebot informieren und direkt ihre Fragen an die Experten im jeweiligen Berufsfeld stellen. Weiterführende (Fach-)Schulen aus der Umgebung werden ebenfalls vertreten sein. Ein vielfältiges Angebot an Workshops vom Assessment Center über Berufsfindung bis zum „Knigge im Job“ rundet die Veranstaltung ab.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Landkreis Garmisch-Partenkirchen im Juni 2011 noch 282 unbesetzte Ausbildungsstellen und 138 unversorgte Ausbildungssuchende, was die hohe Relevanz einer solchen Veranstaltung unterstreicht.

Bei der Zukunftsmesse 2011 übernimmt die Kreisentwicklungsgesellschaft mbH Garmisch-Partenkirchen die Projektleitung und wird in enger Kooperation mit dem bisherigen Veranstalter, dem Arbeitskreis „SchuleWirtschaft“ die sehr erfolgreichen beiden vergangenen Messen fortführen.

An der Zukunftsmesse interessierte Aussteller können sich bis 12. August an Susanne Bukenberger (KEG) wenden, Telefon 08821/751561 oder Email: zukunftsmesse@LRA-GAP.de. Wer sich gerne ehrenamtlich als Helfer bei der Messe einbringen möchte, kann sich ebenfalls schon jetzt gerne informieren.

21/07 2011:
Landkreisauszeichnung für Elisabeth Frischmann

Mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt in Silber des Landkreises Garmisch-Partenkirchen hat sich Landrat Harald Kühn bei Elisabeth Frischmann, Garmisch-Partenkirchen, für deren kuturelles Wirken bedankt. Die 76-jährige blickt auf 60 Jahre Bühnentätigkeit im Bauerntheater Partenkirchen zurück.

(v. l. n. r.) Peter Maurer Vorsitzender des Partenkirchner Bauerntheaters), Elisabeth Frischmann, Landrat Harald Kühn, Josef Lechner (Bruder von Frau Frischmann)

19/07 2011:
Landkreisauszeichnung für Heinz Mohr

Mit der Ehrenmedaille in Silber des Landkreises Garmisch-Partenkirchen hat sich Landrat Harald Kühn bei Heinz Mohr, Mittenwald, für dessen Wirken im Bereich des Ski-Sports bedankt.
Heinz Mohr blickt auf 37 Jahre Tätigkeit im Hochleistungssport zurück. Der 63-jährige Mittenwalder engagierte sich 16 Jahre lang als Trainer für den Deutschen Skiverband, außerdem 21 Jahre als Leiter des Olympiastützpunktes Garmisch-Partenkirchen. Vor kurzem ist er in den Ruhestand eingetreten.

11/07 2011:
Ausländeramt am 13. Juli 2011 geschlossen

Das Ausländeramt des Landkreises Garmisch-Partenkirchen ist nach einer Mitteilung des Landratsamtes aufgrund einer organisatorischen Umstellung am Mittwoch, 13. Juli 2011, geschlossen.

08/07 2011:
Betriebsausflug des Landratsamtes am 12. Juli

Das Landratsamt ist am Dienstag, 12. Juli 2011, geschlossen. Grund ist der alljährliche Betriebsausflug. Die Schließung gilt auch für die Abteilungen Gesundheitsamt, Veterinäramt sowie die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Farchant.

07/07 2011:
Hochrangiger Militär zu Gast im Landratsamt

 

Brigadegeneral Johann Berger, stellvertretender Befehlshaber im Wehrbereichskommando IV - Süddeutschland, besuchte im Rahmen der gemeinsamen Katastrophenschutzübung „Terrex 2011“ das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Bei einer Lageeeinweisung mit Vertretern des Landratsamtes und des Kreisverbindungskommandos wurde Brigadegeneral Berger über die allgemeine Übung informiert.
„Terrex“ (territorial exercise, engl. Großflächenübung) soll länderübergreifend das Krisenmanagement bei einem so genannten Großschadensfall aufzeigen. Zahlreiche Verwaltungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind ebenfalls an der großflächigen Übung beteiligt.
Bildunterschrift (von links nach rechts): Klaus Berier (LRA), Abteilungsleiterin Veronika Birkhold (LRA), Oberstleutnant d. R. Matthias Stauch (Chef des Kreisverbindungskommandos), Brigadegeneral Johann Berger und Regierungsdirektor Guido Kamp (LRA).

06/07 2011:
Bayerischer Pflegebeauftragter

Wie das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen mitteilt, hat die Bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer Ministerialdirigent Werner Zwick zum Bayerischen Pflegebeauftragten bestellt. Dieser ist telefonisch erreichbar unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0114353.
Der Pflegebeauftragte am Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat die Aufgabe, als Anlaufstelle für alle Belange Pflegebedürftiger, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte zur Verfügung zu stehen, wenn es um Missstände in der Pflege geht. Betroffene können ihm ihre Anliegen und Hinweise mitteilen; Vertraulichkeit wird gewährleistet, personenbezogene Daten bleiben auf Wunsch außen vor. Der Pflegebeauftragte gibt dem Betroffenen eine kurze ergebnisorientierte Rückmeldung.
Die Rufnummer 0800 0114353 ist rund um die Uhr geschaltet, damit Anliegen und Beschwerden jederzeit angebracht werden können. Ferner können sich Betroffene  unter www.pflegebeauftragter.bayern.de an ihn wenden.  

04/07 2011:
Kreisentwicklungsgesellschaft Garmisch-Partenkirchen startet Fragebogenaktion zur Wirtschaftsförderung

Rund 1.800 Gewerbebetriebe mit Sitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen erhalten in diesen Tagen einen Fragebogen von der Kreisentwicklungsgesellschaft Garmisch-Partenkirchen (KEG). Ziel dieser Aktion ist es laut einer Mitteilung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, einen besseren Überblick über die aktuelle Situation der heimischen Wirtschaft und die Anforderungen der Unternehmen an die Wirtschaftsförderung zu gewinnen.
Nur mit fundierten Informationen könne die Wirtschaftsförderung die heimischen Betriebe gezielt unterstützen, ist Landrat Harald Kühn überzeugt. In dem vierseitigen Fragebogen geht es neben einer Bewertung des Landkreises als Wirtschaftsstandort um konkrete Entwicklungsabsichten der Betriebe. Besonders interessiert ist man am Thema Fachkräfte. „Wir wollen wissen, wie die Lage in den Betrieben ist, ob und welche Engpässe zu erwarten sind und wie wir helfen können“, sagt Daniel Gromotka, der als Geschäftsführer der KEG die Befragungsaktion koordiniert.
Die durch die Befragung gewonnenen Daten werden in ein Standortinformationssystem eingepflegt. Damit stehen die Ergebnisse der Wirtschaftsförderung für ihre tägliche Arbeit zur Verfügung. Nun hofft man auf eine gute Resonanz. Bereits im September sollen die Ergebnisse vorliegen.
Unternehmen, die sich gerne beteiligen möchten, aber bis zum 6. Juli keinen Fragebogen erhalten, werden gebeten, sich an die KEG zu wenden (Telefon 08821/751-561).
Außerdem kann der Fragebogen über die Homepage des Landkreises Garmisch-Partenkirchen aus dem Internet geladen werden.

29/06 2011:
Bayerischer Gesundheitsförderungs- und Präventionspreis

Landrat Harald Kühn ruft zur Teilnahme am Wettbewerb um den Bayerischen Gesundheitsförderungs- und Präventionspreis (BGPP) 2011 auf. Dieser wird heuer zum zehnten Mal von der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit ausgelobt. Die Bewerbung kann bis zum 1. August 2011 erfolgen.

Der BGPP fördert innovative Ideen und ihre Umsetzung. Beispielhafte Aktivitäten können Vorbild sein und neue Projekte anregen, sie bereichern das Netzwerk Prävention in Bayern und knüpfen es enger. Projekte aus allen Bereichen der Gesundheitsförderung und Prävention sind zum Wettbewerb eingeladen. Dies schließt ausdrücklich auch Projekte ein, die in früheren Jahren schon einmal beim BGPP dabei waren und in der Zwischenzeit erfolgreich weiter gearbeitet haben.

Männer leben häufig weniger gesundheitsbewusst als Frauen, nehmen Vorsorge- und Früherkennungsangebote seltener in Anspruch. Daher wird ein Sonderpreis des BGPP 2011 ausgelobt für ein beispielhaftes Projekt, das sich für mehr Gesundheit für Männer in Bayern einsetzt.

Zur Teilnahme eingeladen sind Märkte und Gemeinden, das Gesundheitsamt, Kindergärten und Schulen, Krankenkassen, ebenso Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen, Firmen, Initiativen und auch Einzelpersonen. Eingereicht werden können Projekte, die sich mit Gesundheitsförderung und Prävention befassen, die in Bayern entwickelt und realisiert wurden und deren Projektende nicht länger als 18 Monate zurückliegt.

Hinweise zum Bewerbungsverfahren können Sie nachfolgend als pdf-Dateien herunterladen:


25/06 2011:
Gültigkeit von US-Führerscheinen

Wie das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen mitteilt, gibt es bei ausländischen Führerscheinen ab dem 1. Juli Veränderungen.
Minderjährige, die als Austauschschüler ihren Führerschein im Ausland, etwa den USA, gemacht haben, konnten bisher nach ihrer Rückkehr nach Deutschland sechs Monate Auto fahren. Danach musste die Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Diese Regelung ändert sich nun: Wer einen gültigen ausländischen Führerschein besitzt, darf davon hierzulande keinen Gebrauch machen, wenn er das Mindestalter von 18 Jahren nicht erfüllt. Er hat aber die Möglichkeit, die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis als Begleitetes Fahren ab 17 zu beantragen. Je nach Ausstellerstaat des ausländischen Scheins kann auf eine erneute Prüfung in Deutschland dann sogar ganz oder teilweise verzichtet werden.
Weitere Informationen erteilt die Führerscheinstelle in Farchant.

07/06 2011:
Bayerischer TourismusArchitekturPreis "artouro"

Landrat Harald Kühn ruft Architekten und Bauherren zur Teilnahme am Wettbewerb um den Bayerischen TourismusArchitekturPreis „artouro“ auf. Dieser wird heuer erstmals vom Bayerischen Wirtschaftsministerium und der Bayerischen Architektenkammer ausgelobt. Die Bewerbung kann bis zum 31. Juli 2011 erfolgen.

Der Preis ist in Deutschland einmalig und soll architektonischen Mut und Weitsicht in der für Bayern wichtigen Leitökonomie Tourismus würdigen.  „Die gesellschaftlichen Ansprüche an Gestaltung und Design nehmen gerade auch im Tourismus stark zu“, so Landrat Harald Kühn. „Gäste und Tourismus verlangen heutzutage ein differenziertes Angebot, das auch in seiner Ästetik und Funktionalität immer höhere Ansprüche erfüllt.“ In Zeiten sich wandelnder Urlaubs- und Freizeitgewohnheiten eines urbaner werdenden, zunehmend internationalen Publikums komme der Tourismusarchitektur deshalb eine immer größere Bedeutung zu. Architektur spiele auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine wesentliche Rolle.

Die Initiatoren des Wettbewerbs hoffen auf eine rege Beteiligung. Der Preis richtet sich an Architekten und Bauherren von architetonisch gelungenen Bauten in Bayern, bei denen ein touristischer Nutzen vorliegt. Dies kann ein Beherbungs- oder Gastronomiebetrieb, ein touristisches Ausflugsziel oder eine sonstige touristische Einrichtung wie beispielsweise eine Touristinfo sein. Die (Um-)Bauten müssen im Zeitraum 2006 bis 2010 fertig gestellt worden sein. Teilnahmeberechtigt sind auch Bauämter und –behörden. Die Preisverleihung soll im Herbst 2011 im Rahmen einer öffentlichen Festveranstaltung erfolgen.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren sind auf der Homepage des Landkreises hinterlegt: www.LRA-GAP.de

27/05 2011:
Werstoffhof Murnau am 6. Juni geschlossen

Am Montag, 6. Juni, bleibt laut einer Mitteilung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen der Wertstoffhof Murnau aufgrund des jährlichen Betriebsausflugs der Gemeindewerke Murnau geschlossen.

27/05 2011:
Ab 1. Juni: neuer Freizeit-Pass im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Ab dem 1. Juni 2011 wird der Freizeit-Pass verfügbar sein. Anlässlich einer Presseveranstaltung stellte Landrat Harald Kühn die neue „soziale Visitenkarte“ des Landkreises Garmisch-Partenkirchen vor. Als Kooperationspartner des Kreissozialamtes treten das Bayerische Rote Kreuz, die Caritas, die Diakonie und der Sozialdienst katholischer Frauen auf.
Der Freizeit-Pass ist ein Projekt mit großem Potential, ein wertvolles Angebot, das sozial Schwache wertschätzt und nicht ausgrenzt, ein vielseitiges Angebot, das auch  vielen Menschen nutzt. Landrat Harald Kühn erklärte, dass dieser Freizeit-Pass ein breites Spektrum abdecken kann. „Vom Geringverdiener bis zum Hartz-IV-Empfänger können Bürgerinnen und Bürger daraus einen Nutzen ziehen.“ Das Angebot, das damit abgerufen werden kann, sei vielfältig: Erholung, Bewegung, Wissen, Geselligkeit und Einkauf. Nicht nur bei Eintrittsgebühren gebe es Nachlässe, so Landrat Kühn.
Grundvoraussetzung für den Erhalt des Freizeit-Passes ist der Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Ein Nachweis dafür, zum Kreis der Berechtigten zu gehören (etwa ein Bescheid), ist beim Sozialamt oder den Partnern zu erbringen, um die Karte ausgestellt zu bekommen. Öffentliche Einrichtungen sind ebenso beteiligt an diesem Vorhaben wie Gewerbebetriebe. Aus diesem Grund sind Vergünstigungen beispielsweise für Schwimmbäder, Museen, Büchereien, Freizeit- und Sportstätten sowie Lebensmittel-Tafeln möglich. Auch privatwirtschaftliche Unternehmen gewähren bei Vorlage des Freizeit-Passes Preisnachlässe oder anderweitige Leistungen. Hierzu gibt es ein eigenes Informationsblatt mit den teilnehmenden Einrichtungen.
In seiner bisherigen Form gibt es den Freizeit-Pass im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bereits seit 2006. Nach Auskunft des Sozialamts wird der neue Freizeit-Pass einen weiteren Personenkreis miteinbeziehen, ein größeres Angebotsvolumen bei weiteren sozialen Einrichtungen haben und in einem ansprechenden Design erscheinen. Die blaue Karte trägt den Schriftzug „Ich bin dabei! FREIZEIT-PASS GAP Landkreis Garmisch-Partenkirchen.“
Als weitere Neuigkeit im Landkreis gilt es, dass es ab dem 1. Juni nur noch eine einzige Akzeptanzkarte statt mehrerer Berechtungsausweise gibt.
Auch für die Unternehmen, die sich an dieser Aktion beteiligen, sehen das Landratsamt und dessen Partner eine Aufwertung. Das eigene Verbundmarketing macht auf die Betriebe aufmerksam, die sich am Freizeit-Pass beteiligen. Diese sichtbare Kooperation könnte auch eine Art Aushängeschild für die Betriebe sein.
„Der Freizeit-Pass ist in der Tat unsere soziale Visitenkarte im Landkreis“, betonte Landrat Harald Kühn. Zentraler Werbeträger sei die Karte selbst. „Wir dürfen aber nicht vergessen, dass stets auch Menschen und deren Nöte dahinter stecken. Ihnen gilt unsere Unterstützung, vereint mit Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.“  
Weitere Informationen sind auf der eigens eingerichteten Internetpräsenz erhältlich: www.freizeit-pass.de

25/05 2011:
Förderung von freiwilligem Engagement

Landrat Harald Kühn ruft zur Nominierung für den Deutschen Engagementpreis 2011 auf. Mit dieser Auszeichnung werden freiwillig engagierte Personen, Organisationen und Unternehmen geehrt. „Gerade im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit ist es wichtig, das ehrenamtliche Engagement unzähliger Menschen ins rechte Licht zu rücken“, so der Landrat. Im Landratsamt wird Informations- und Nominierungsmaterial des Bündnisses für Gemeinnützigkeit aufgelegt. Außerdem sind weitere Hinweise zum Deutschen Engagementpreis auf der Homepage des Landkreises hinterlegt: www.lra-gap.de

„23 Millionen Menschen tun Gutes – und sind dabei nicht zu sehen. Zeigt sie uns!“ Unter diesem Motto sind seit 2009 alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme am Deutschen Engagementpreis aufgerufen. Mehr als ein Drittel der Deutschen setzt sich bereits aktiv für das Gemeinwohl ein. Persönliche Anerkennung erfahren diese Menschen dabei vor allem im Rahmen ihres Engagements, die breite Öffentlichkeit aber nimmt eher selten davon Notiz. Mit dem Deutschen Engagementpreis, der einmal jährlich verliehen wird, soll sich dies ändern.

Die Auszeichnung gibt engagierten Personen und beeindruckenden Projekten ein Gesicht und stärkt die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Für den Deutschen Engagementpreis kann man sich nicht bewerben – stattdessen können alle Bürgerinnen und Bürger ihre „ganz persönlichen Helden“ bis Ende Juli 2011 für diese Ehrung vorschlagen.

Die Jury des Deutschen Engagementpreises, besetzt mit Vertretern des Bündnisses für Gemeinnützigkeit sowie Experten für einzelne Engagementbereiche, vergibt die Auszeichnung in sechs Kategorien. Sie spiegeln die vielfältigen Formen von Engagement in Deutschland wider. Neben den vier Bereichen Politik & Verwaltung, Wirtschaft, Dritter Sektor und Einzelpersonen wird in diesem Jahr dem Engagement von Älteren eine eigene Kategorie gewidmet. Mit der sechsten Kategorie, dem Publikumspreis, schließt sich dann der Kreis mit der Online-Abstimmung, die im Herbst 2011 beginnt.

Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.deutscherengagementpreis.de

16/05 2011:
Freie Plätze für Reiterfreizeit in Pfingstferien

Auch dieses Jahr organisiert das Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen die beliebte Reiterfreizeit während der ersten Pfingstferienwoche (11. bis 18. Juni 2011) im Emsland.
Die Pferdefans zwischen 9 und 15 Jahren werden per Bus mit sieben erfahrenen Betreuerinnen und Betreuern auf den Hof „Junkern Beel“ gebracht. Je nach Können und Reiterfahrung erhält jeder sein eigenes Pony, welches die ganze Woche gepflegt und geritten werden darf. Neben den täglichen Ausritten in der verkehrsfreien Umgebung sind abwechslungsreiche Abendaktivitäten geplant.
Die Kosten für die komplette Fahrt betragen 395 Euro. Die letzten freien Plätze können bei der Kreisjugendpflegerin Romy Jakubowicz unter der Telefonnummer 08821.751-387 reserviert werden.

10/05 2011:
Infoabend für werdende Eltern

Einen Informationsabend für werdende Mütter und Väter bietet das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen in Zusammenarbeit mit dem SOS-Kinderzentrum an. Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 17. Mai, um 19.00 Uhr im SOS-Kinderzentrum in der Parkstraße 8 in Garmisch-Partenkirchen statt.
Zukünftige Eltern erhalten dabei laut einer Mitteilung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen Informationen über rechtliche und finanzielle Aspekte rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt. Des weiteren gewähren die Referentinnen den werdenden Müttern und Vätern einen Einblick in die erste Zeit mit dem Baby. Die kindliche Entwicklung im ersten Lebensjahr wird ebenso Thema sein wie Begleitungs- und Beratungsangebote im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Referentinnen sind Dipl. Sozialpädagogin (FH)  Susanne Giesler-Fauser und Dipl. Sozialpädagogin (FH) Christine Neuner. Anmeldemöglichkeit besteht unter den Rufnummern 08821/2811 und unter 08821/751-512.

09/05 2011:
Infoveranstaltung im Amtsgericht zum Werdenfelser Weg

In einer gemeinsamen Veranstaltung der Betreuungsstelle des Landkreises Garmisch-Partenkirchen und des zuständigen Gerichts sind Betreuerinnen und Betreuer von Pflegebedürftigen am Dienstag, 10. Mai, um 13 Uhr zu einer Vorstellung der DVD „Eure Sorge fesselt mich“ in den Sitzungssaal 7/1 des Amtsgerichts, Rathausplatz 11, eingeladen. Die DVD ist vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen herausgegeben.

Mit dieser Veranstaltung soll auf die Vermeidung von freiheitsenziehende Maßnahmen in der Pflege hingewiesen werden, sowohl im häuslichen Bereich als auch in Pflegeeinrichtungen. Bei dieser Gelegenheit wird auch der aktuelle Stand des so genannten „Werdenfelser Weges“ bekannt gemacht, der sich mit der Reduzierung fixierender Maßnahmen beschäftigt und weit über die Landkreis-, aber auch Landesgrenze hinaus Beachtung gefunden hat.

Landrat Harald Kühn ist voll des Lobes über die bisherigen Erfahrungen aus dem Projekt: „Beim „Werdenfelser Weg“ des Landkreises hat das Wohl der Bewohner oberste Priorität. Das Interesse auch der Fachpresse zeigt, dass der „Werdenfelser Weg“ sich als lokal erfolgreiches Musterprojekt in ähnlichen Projekten weiter ausdehnen kann, über die Landkreisgrenzen hinaus, sogar bundesweit.“

Im Anschluss an die Präsentation am 10. Mai wird zu einer Diskussion und zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen.

Weitere Informationen zur DVD sind im Internet unter der Adresse www.eure-sorge-fesselt-mich.de abrufbar. Ausführliche Informationen zum Werdenfelser Weg stellt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auf seiner Homepage vor: www.lra-gap.de/550.0.html

04/05 2011:
Unerlaubte Abfalllagerung kommt teuer zu stehen

Die Natur verliert ihr winterliches Kleid, der Frühling macht sich immer mehr durch seine satten Farben bemerkbar. Aber so lange noch nicht Gras über alles gewachsen ist, sind deutlich auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen an Straßenrändern, Waldwegen und in abgelegenen Ecken Umweltsünden zu sehen. „Viele werfen ihren Abfall einfach weg und machen sich keine Gedanken, welche Gefahren vom Müll ausgehen können“, erläutert die Pressestelle.

Jahr für Jahr ist es immer wieder das gleiche Bild: Mal sind es Batterien von Fahrzeugen, dann Fernseher, Leuchstoffröhren, zerlegte Autos und Unmengen an Behältnissen. Bei asbesthaltigen Abfällen kommt es immer wieder vor, dass das Material zerbrochen ist und dadurch auch eine gesundheitliche Gefährdung auslösen kann. „Damit ist nicht zu spaßen. Selbst das Abdecken von Holzstapeln mit Asbestplatten ist nicht zulässig“, macht die Pressestelle deutlich.

Unklar bleibt, warum der Müll so entsorgt wird. Denn es gibt in den in den allermeisten Fällen ortsnah unentgeltliche Rückgabe- oder Entsorgungsmöglichkeiten, nämlich in den Werstoffhöfen. Laut Pressestelle sind es jährlich bis zu 100 Tonnen Abfälle, die im Freibereich entdeckt und entsorgt werden müssen. Sollte ein Verursacher ermittelt werden, wird er durch eine Anordnung zur Entsorgung angehalten. Mal muss das Landratsamt selbst ran, um Abfall wegzubringen, mal die zuständige Straßenmeisterei, manchmal muss auch ein Auftrag an einen Entsorgungsbetrieb erteilt werden. Die Pressestelle erklärt: „Das ist auch mit Kosten verbunden, die dann wiederum die Allgemeinheit treffen.“

Sollte jemand erwischt werden, der durch die unsachgemäße Lagerung von Abfällen einen Umweltschaden verursacht hat, kann über ihn eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Dabei wissen die Verantwortlichen im Landratsamt, dass nicht immer Einsicht herrscht, wenn ordnungsgemäß zur Entsorgung aufgefordert wird. In mehreren Fällen musste bereits die Polizei zur Amtshilfe hinzugezogen werden.

Dabei sollte es doch im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sein, eine saubere Natur vorzufinden. Zudem sind viele Wertstoffe, wie es der Name schon sagt, wiederverwendbar. Deswegen werden sie auch im gesamten Landkreis gesammelt: um Ressourcen zu sparen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu erbringen.

Befahrungen des Internetdienstes "Google Street View"

In diesen Wochen wird nach einer Mitteilung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen das amerikanische Unternehmen „Google“ Befahrungen von Straßen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit seinen bekannten, mit Kameras ausgerüsteten Spezialfahrzeugen vornehmen.
Nach Informationen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht sollen die Fahrten lediglich der Ergänzung und Verbesserung von Kartenmaterial dienen. Verwendung finden wird das Material zum Beispiel für den Dienst „Google Maps“. Es seien keine weiteren Veröffentlichungen von Panoramaansichten in Deutschland derzeit geplant.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen mitgeteilt, dass aus seiner Sicht kein (Vorab-)Widerspruchsrecht der betroffenen Hauseigentümer bzw. Hausbewohner bestehe. Sollte es entgegen der jetzigen Pläne doch zur Veröffentlichung der Bilddaten kommen, werde das Landesamt die Einräumung dieses Rechts aber verlangen.

   
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