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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Bildungs- und Teilhabeleistungen Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket Das Bildungs- und Teilhabepaket ist rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Leistungen für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2011 und dem 31.03.2011 können von Arbeitslosengeld II- Beziehern und Sozialhilfeberechtigten bis zum 30.04.2011 und von Beziehern von Wohngeld bis zum 31.05.2011 rückwirkend beantragt werden. Diese Fristen sollen laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zum 30.06.2011 verlängert werden. Wer kann Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten?Die Leistungen gibt es ab 2011 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch keine 25 Jahre alt sind. Ausgenommen sind die Leistungen für die Teilhabe an Sport, Freizeit und Kultur – hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Voraussetzung ist weiter, dass eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird: In der nachstehenden Auflistung finden Sie nähere Hinweise zu den einzelnen Leistungen der Bildung- und Teilhabe: Nähere Informationen können Sie nachfolgend als pdf-Dateien herunterladen:
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