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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
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Makler, Kapitalanlagenvermittler, Bauträger, Baubetreuer Erlaubnisse nach § 34 c der Gewerbeordnung sind personenbezogen. Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), OHGs oder KGs benötigt jeder einzelne geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis. Antragsformulare erhalten Sie bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen des Betriebssitzes oder beim Landratsamt. Sie können einen Um pdf-Dateien lesen und drucken zu können, benötigen Sie den kostenlosen Adobe® Acrobat Reader. Der Antrag ist bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung einzureichen; diese leitet den Antrag mit einer kurzen Stellungnahme an das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weiter. Nach § 34 c der Gewerbeordnung bedarf derjenige einer Erlaubnis, der folgende Tätigkeiten ausübt: Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
Weitere Informationen zu den oben aufgeführten Punkten erhalten Sie auf einer gesonderten Informationsseite. Neben der Erlaubnis ist auch eine Gewerbeanmeldung bei der jeweiligen Betriebssitzgemeinde erforderlich. Ihr/e Ansprechpartner/in
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